Full text : Eigene Aktien und Verwaltungsaktien

ST.
Erwerb eigener Aktien und ihr Stimmrecht,
Die nach dem Weltkrieg in besonders starkem Maß auftretende
 Konzentrationsbewegung in Handel und Industrie, die in
ihrem Gefolge oder aus anderen Gründen allenthalben ausgefochtenen
 Machtkämpfe innerhalb der fremden Einflüssen leichter
zugänglichen Kapitalgesellschaften haben die schon vielerörterte,
zeitweise aber auch wenig beachtete rechtliche Beurteilung der
„eigenen Aktien‘ bzw. der „eigenen Geschäftsanteile‘ in der
Hand der AG. oder G.m.b.H. zu einem Problem von weittragender
 Bedeutung erhoben. Standen früher vorzugsweise die
vermögensrechtlichen Auswirkungen des Besitzes an eigenen Mitgliedschaftsrechten,
 ihre Behandlung in der Bilanz, bei der Dividendenverteilung
 und Liquidation sowie die Sorge für die Sicherheit
 der Gesellschaftsgläubiger im Vordergrund der Betrachtung,
Gedanken, die offenbar auch der Verbotsvorschrift der 88 226
HGB., 33 GmbHGes. zugrunde liegen, so beansprucht heute
die Möglichkeit für die Verwaltung oder eine machtlüsterne
Mitgliedergruppe, mit Hilfe eines größeren Postens eigener
Aktien die Gesellschaft zu beherrschen, erhöhte Aufmerksamkeit.
Eine allgemein überzeugende Lösung dieser Fragen ist noch
nicht gefunden. Unvereinbar stehen sich in Literatur!) und Rechtsprechung
 zwei Meinungen gegenüber, von denen die herrschende
ein Ruhen der Mitgliedschaftsrechte für die Zeit ihrer Vereinigung
 mit der juristischen Person, auf die sie sich beziehen, annimmt,
 während die Vertreter gegenteiliger Auffassung der Gesellschaft
 die volle Ausübung aller Mitgliedschaftsrechte wie jedem
anderen Aktionär oder Gesellschafter gestatten wollen. Muınche
verzichten überhaupt auf eine grundsätzliche Lösung von einem
einheitlich durchgeführten Gesichtspunkt aus und suchen lediglich
in isolierter Betrachtung aller Einzelfragen zu praktisch brauchbaren
 Ergebnissen zu gelangen.
I. Übertragung von Mitgliedschaftsrechten.
Die verschiedenartigen Ansichten über die Möglichkeit einer Mitgliedschaft
 der AG. oder GmbH. in der eigenen Korporation wer-1)
 Vgl. insbesondere Fischer in Ehrenb. Hdb. Ill, 1, S. 167 {f.
und die dort Zit. Weitere Literatur bei Hachenburg, Komm. z.
GmbHGes, V. Aufl. Bd. I, 8 33 Anm. 16.
Ruth, Eigene Aktien und Verwaltungsaktien.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.