Bibliothek des Instituts
für Weltwirtschaft Kiel
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Der Zoll wird entweder als Wertzoll oder als spezifischer Zoll einge
hoben. Wertzölle sind Zölle, deren Höhe in der Form eines Perzent
satzes vom Wert der jeweils eingeführten Ware festgesetzt ist. Bei spez i-
fischen Zöllen aber wird die Zollbelastung durch einen in der Landes
währung ausgedrückten Wertbetrag für eine bestimmte Masseneinheit der
Waren fixiert. Beispiel: Eine Warensendung ist 1000 Kilogramm schwer und
hat einen Wert von 10.000 Kronen. Besteht an der Grenze ein Wertzoll von
z. B. 5 Perzent, dann würde die Zollhöhe berechnet: 5 Perzent von 10.000 Kro
nen sind 600 Kronen. Besteht aber ein spezifischer Zoll von z. B. 80 Kronen
per Meterzentner der betreffenden Ware, dann ergäbe sich ein Zoll von 10 Meter-
zentner mal 60 Kronen, das sind 600 Kronen. Keines der beiden Systeme
darf sich einer idealen Vollkommenheit rühmen. Vorherrschend ist derzeit der
spezifische Zoll.
Der Zoll ist nun nicht immer ein ausgesprochener Schutzzoll. Es werden
ja in unserer Monarchie zahlreiche Waren eingeführt, die in Oesterreich selbst
überhaupt nicht erzeugt werden können: vor allem Kaffee, Tee, Kakao, also
überhaupt die Kolonialwaren. Trotzdem liegt auch auf diesen ein Zoll. Dieser
Zoll, der also keinerlei Schutzzwecke erfüllt, fungiert lediglich als indirekte
Steuer, daher nennt man diese Art von Zöllen F i n a n z z ö l l e. Auch diese
Finanzzölle können freilich verwendet werden zu wirtschaftspolitischen
Zwecken, wie dies gerade bei Kaffee getan wurde. Früher bezog man in der
Monarchie den Kaffee ausschließlich fast über Hamburg und Havre; nun wurde
im österreichischen Zolltarif von 1882 der Zoll für Kaffee verschieden hoch fest
gesetzt, und zwar hatte der niedrigere Zoll nur für jene Kaffeesendungen Gel
tung, welche über Triest und Fiume nach Oesterreich gebracht
wurden. Auf diese Weise gelang es, den Kaffeetransport für Oesterreich er
tragsreich zu machen und dadurch den Aufschwung unserer Handelsschiffahrt
zu unterstützen; ferner wurde infolgedessen Triest einer der wichtigsten Kafsee-
märkte und so die Preisbildung des Kaffees in gewissem Sinne unter unsere
Kontrolle gestellt.
Die Zölle für einzelne Waren geradeso festzusetzen, wie wir sie vom
österreichisch-ungarischen Standpunkte aus wünschen, geschieht im sogenannte»
allgemeinen, autonomen Zolltari sh, der von den Re
gierungen und Parlamenten Oesterreichs und Ungarns vereinbart wird.
Ein anderes außerordentlich wichtiges Mittel der Handelspolitik ist der
Handelsvertrag. Jeder Handelsvertrag hat den Zweck, unseren Waren
in dem betreffenden Lande besondere Begünstigungen zu verschaffen, anderer
seits uns gegebenenfalls die Einfuhr bestimmter Waren des betreffenden Landes
zu sichern. Mit anderen Worten: der Handelsvertrag bezweckt und beinhaltet
die Regelung der Handelsbeziehungen der vertragschließenden Länder.
Handelsverträge wurden bisher gewöhnlich in zweifacher Form geschlossen:
1. als Handelsverträge mit Zolltarifen, kurzweg auch Tarifverträge
genannt, und 2. bloße Meistbegünstigungs - Verträge.
J ) Siehe Seite 19.