Full text : Ernährungswirtschaftliche Gegenwartsprobleme in Österreich

Aber  angenommen  selbst,  alle,  diese  Erwägungen  seien  irrig
und  die  Staatsregierung  entschlösse  sich,  die  öffentliche  staatliche  Bewirtschaftung ­
  sogleich  restlos  aufzuheben.  ES  ist  wohl  auch  den  Anhänger»
der  freien  Wirtschaft  nicht  unbekannt,  daß  die  Republik  Österreich
aus  verschiedenen  Teile»,  den  Ländern,  besteht,  deren  Zusammen-'
gehorigkeit  schon  im  alten  Österreich  Probleme  darstellte,  die  im  neuen
Österreich  nicht  leichter  geworden  sind.  Die  Ernährnngsfürsorge  war
(soweit  nicht  gewerbe-  und  »larktpolizeiliche  sanitäre  Vorschriften  in
Betracht  kommen)  früher  überhaupt  kein  Gegenstand  der  öffentlichen
Verwaltung.  Also  ein  neues  Gebiet,  in  Bein  sich  die  beliebten  Konipetenzkonstikte
  schrankenlos  ausleben  konnten  und  Lösungsvorschläge
zeitigten,  die  ihre  Pole  auf  der  einen  Seite  in  dem  Rufe  nach  staatlicher ­
  Ernährungsdiktatur*),  auf  der  anderen  Seite  in  dem  Rufe  nach
uneingeschränkter  Autonomie,  die  ich  einmal  als  „Verdvrfnng"  der
ErnährungsWirtschaft  bezeichnet  habe,  finden.  Wort  und  Begriff
„Diktatur"  dürften  heute  wohl  wenig  Anklang  finden,  es  wäre  denn,
daß  eine  solche  von  einem  Amerikaner  geleitet  würde  —  nemo  Propheta
  in  patria.  Wir  stehen  also  derzeit  auf  dem  anderen  Pole:  Der
Länder-,  Bezirks-  und  Gemeindeernährungswirtschaft.
Wenn  Koerber  in  seinen  „Studien  zur  Reform  der  inneren  Verwaltung" ­
  von  den  früheren  Landesausschüssen  sagt,  daß  die  eigentümliche ­
  Stellung  dieser  Organe,  die  ans  einer  legislativen  Körperschaft
mit  ausgeprägtem  politischen  .  Charakter  hervorgegangen  sind,  eine
ersprießliche  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  Verwaltung  erschwert,  so
trifft  dies  gewissermaßen  auch  für  die  heutigen  Landesregierungen  zu,
die,  von  der  politischen  Landesversammlung  gewählt,  zugleich  als
staatliche  Behörden  fungieren  sollen,  demnach  ein  Gemisch  von  Legislative ­
  und  Administrative  darstellen,  das  allen  VerwaltungSgrundfätzen
widerspricht.  Derart  sind  sie  in  der  steten  Gefahr,  sich  mit  der  Staatsregierung ­
  oder  mit  der  Körperschaft,  von  der  sie  gewählt  sind,  in
Widerspruch  zu  setzen.
,  Wirkliche  Ordnung  wird  erst  die  neue  Verfassung  bieten  können,
die  die  Kompetenzen  abgrenzt.  Bei  der  heutigen  Verfassung,  welche  die
sogenannten  landesfürstlichen  staatlichen  Behörde»  und  die  autonomen

*)  Es  ist  nicht  uninteressant,  daß  die  Ruse  nach  einer  Ernährungsdiktatur
während  des  Krieges  am  stärksten  in  den  Alpenländern  laut  wurden,  die  sich
durch,  die  Ungeberdigkeiten  der  böhmischen  und  galizischen  Statthalterelen  benachteiligt ­
  fühlten.

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