Ländesbehördeii verschweißt hat, ist die staatliche Verivaltimg jedenfalls
etwas struppiert worden, und nian kann sagen: Auf einer» Gebiete,
nämlich aus dem Gebiete der staatlichen Verwaltung, ist der „Abbau"
bereits ziemlich lückenlos, wenn auch nicht gerade glücklich durchgefübrt
worden.
Es frügt sich somit, ob, wenn die Regierung die staatliche
Bewirtschaftung aufheben würde, dies die Freiheit des Verkehres
bedeuten würde. Die Maßnahmen der Länder ans dem Gebiete des
Geniüse- und Obstverkehres sowie des Verkehres mit Rauhfutter, der
von der Staatsregiernng freigegeben wurde, beantworten die Frage
selbst. Überflüssig von den „Einreisebewilligungen" zu sprechen.
Die Entstaatlichung der öffentliche» Bewirtschaftung hätte un
zweifelhaft die V erländern »g zur Folge, daS heißt, jedes Land würde
die zentrale Bewirtschaftung innerhalb seines Gebietes einführen, wie
dies ja vielfach schon eingetreten ist. Wenn aber zwischen einem
staatlichen Übel und einem mit 7 multiplizierten verländerten Übel
zu wählen ist, dürfte die Wahl doch wohl zu Gunsten des Ersteren
fallen.
Es ist ja leider nicht so unbegreiflich, daß die.Länder eine solche
Haltung beobachten. Es ist dies wieder in der unglücklichen Gestaltung
begründet, die der Friedensvertrag unserem Staate gegeben hat. Der
Stadt Wien mit 2'/; Millionen Einwohnern stehen etwa 4'/, Millionen
Einwohner gegenüber, die selbst nur knapp, zum Teile gar nicht ver
sorgt sind. Es ist begreiflich, daß die Länder, die Wien ja nie erhalten
konnten, eine förmliche Angst haben, daß sic von dieser Millionenstadt
ansgesaugt werden, daß sie, wenn die volle Freiheit des Verkehres
wirksam würde, überflutet würden von Millionen hungrigen Städtern
und dann nicht nur selbst in Not gestürzt würden, sondern auch von
der Teuerung der Großstadt und Entwertung der.Krone, die in Wien
ant meisten gesunken ist, mitgerisseu würden. Ans diesem Grunde haben
sich die Länder zum Beispiel einstimmig gegen die Freigabe des Vieh-
verkehres ausgesprochen. Man muß also gerecht sein und verstehen,
daß sich die Länder gegen die Freigabe der Wirtschaft wehren —
dies ist aber zugleich ein gewichtiges Argument gegen die Preisgabe
der zentralen Wirtschaft seitens der Zentralrcgierung, denn die Freigabe
würde die Absperrung der Länder nur verschärfen und würde unser
Verhältnis zu den Ländern nur verschlechtern. Andererseits müssen aber
auch die Länder die schwierige Lage, in der sich Wien befindet, ver
stehen und in ihren, den momentanen Bedürfnissen der Not entspringenden