Full text: Ernährungswirtschaftliche Gegenwartsprobleme in Österreich

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ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich 
verschärfen würden. Bei Zulassung der völlige» freien Einfuhr ist die-? 
sicherlich nickt gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres 
Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl 
statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann uicht 
übersehen werden, das; Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst 
verständlich keine Rolle spiele». 
Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige 
Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands 
verbrauck dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung 
noch nicht möglich. Ter Zeitpunkt für die völlige Freilassung des 
Einfuhrverkehres auf dem Gebiete des Nahrungsmittelbedarfes — mit 
Ausnahme des Transit- und Veredlungs-Verkehres — ist noch nickt 
gekommen. Ein solckes Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dein 
ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung 
der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist. 
Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden 
werden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr 
dahin, das; neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^ 
sich als die kaufmännischen Vollzugsorgane des Staates darstellen uu 
selbstverständlich kauftnännisch geleitet werden müssen, auch die privat 
Einsuhrtätigkeit zugelassen werden kolk und muß — abe, 
nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sonderst 
überwacht und kontrolliert. Luxuseinfuhrcn müssen verboten bleiben. 
Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur 
hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der 
Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zn 
lieferuugen zum Teile gedeckt wird. 
Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Einfuhrs 
bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht 
und beschleunigt, sowie bürokratischer Weitwendigkeiten entkleidet werden 
muß. Wenn eimnal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der 
Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist, 
könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der 
Zahlungsmodalitäten, sofern uicht Valuten von einer staatlichen Stelle 
in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge 
könnten fallweise bestinimte Einfuhrkontingente für einzelne Artikel fest 
gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt 
werden könnten.
	        
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