33
ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich
verschärfen würden. Bei Zulassung der völlige» freien Einfuhr ist die-?
sicherlich nickt gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres
Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl
statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann uicht
übersehen werden, das; Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst
verständlich keine Rolle spiele».
Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige
Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands
verbrauck dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung
noch nicht möglich. Ter Zeitpunkt für die völlige Freilassung des
Einfuhrverkehres auf dem Gebiete des Nahrungsmittelbedarfes — mit
Ausnahme des Transit- und Veredlungs-Verkehres — ist noch nickt
gekommen. Ein solckes Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dein
ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung
der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist.
Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden
werden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr
dahin, das; neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^
sich als die kaufmännischen Vollzugsorgane des Staates darstellen uu
selbstverständlich kauftnännisch geleitet werden müssen, auch die privat
Einsuhrtätigkeit zugelassen werden kolk und muß — abe,
nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sonderst
überwacht und kontrolliert. Luxuseinfuhrcn müssen verboten bleiben.
Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur
hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der
Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zn
lieferuugen zum Teile gedeckt wird.
Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Einfuhrs
bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht
und beschleunigt, sowie bürokratischer Weitwendigkeiten entkleidet werden
muß. Wenn eimnal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der
Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist,
könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der
Zahlungsmodalitäten, sofern uicht Valuten von einer staatlichen Stelle
in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge
könnten fallweise bestinimte Einfuhrkontingente für einzelne Artikel fest
gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt
werden könnten.