Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

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gefüllt,  daß  nach  Eintauchen  des  Apparates  in  Wasser  von  15°  der  Teilstrich  in
der  Mitte  zwischen  dem  oberen  und  unteren  Meniskus  liegt.
Auf  diesen  schüttet  man  den  mit  Schwefelsäure  versetzten  30  °/ 0 -igen  Spiritus,
der  die  Temperatur  von  genau  15 0  haben  muß,  verschließt  mit  einem  Korkpfropfen
(nicht  Kautschuk)  und  läßt  nun  die  gesamte  Flüssigkeit  durch  Umkehrung  des
Apparates  in  die  obere  Birne  laufen.
In  dieser  wird  die  Flüssigkeit  2—3  Minuten  geschüttelt,  alsdann  der  Apparat
in  Wasser  von  15 0  gestellt  und  die  Scheidung  des  Chloroforms  von  der  spirituösen
Flüssigkeit  abgewartet.
Durch  nochmaliges  Zurückfließenlassen  des  Chloroforms  in  die  Birne  und
einiges  Drehen  des  Apparates  um  seine  Achse  lassen  sich  die  letzten  Tröpfchen
des  Chloroforms  in  kurzer  Zeit  sammeln,  so  daß  das  Ablesen  der  Chloroformvermehrung ­
  nach  einer  halben  Stunde  erfolgen  kann.
Man  achte  indes  stets  daranf,  daß  das  Kühlwasser,  in  welches  der  Apparat
eingetaucht  bleibt,  in  seiner  ganzen  Höhe  genau  die  Temperatur  von  15°  behält.
Es  ist  zu  berücksichtigen,  daß  Chloroform  beim  Schütteln  mit  verdünntem
reinem  Weingeist  auch  aus  diesem  einen  gewissen  Prozentsatz  Alkohol  aufnimmt,
also  sein  Volumen  vergrößert.
Die  Volumzunahme  des  Chloroforms  wird  bei  Anwendung  von  30  °/ 0 -igem
reinen  Spiritus  vom  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  zu  1,64  com  angegeben,  während
Stutzer  und  Eeitmair  dieselbe  zu  1,4  fanden.
Jedenfalls  liegt  diese  Differenz  an  dem  verwendeten  Chloroform  und  dem
zur  Verdünnung  genommenen  Spiritus.
Bei  einer  genauen  Prüfung  ist  daher  für  jedes  Chloroform  und  jeden  Apparat
der  Sättigungspunkt  des  auf  30  Volumprozente  gestellten  reinen  Alkohols  festzustellen
und  die  gefundene  Volumvermehrung  (b)  von  der  nach  dem  Ausschütteln  mit  dem
geprüften  Branntwein  (a)  in  Abzug  zu  bringen.
Der  der  Volumvermehrung  des  Chloroforms  entsprechende  Gehalt  an  Amylalkohol ­
  bei  Anwendung  von  50  ccm  30  volumprozentigen  Alkohols  unter  Zusatz  von
1  ccm  Schwefelsäure  (spezifisches  Gewicht  1,286)  bei  15°  ist  folgender:

Volumvermehrung
des  Chloroforms

Gehalt  an  Amylalkohol ­
  in  den  50  ccm

0,01  ccm  Chloroformvermehrung ­
  entspricht

30  °/ 0 -igem  Alkohol

Amylalkohol

0,20  ccm

0,1  ccm

0,0050  ccm

0,35  „

0,2  „

0,0067  „

0,60  „

0,3  „

0,0060  „

0,65  „

0,4  „

0,0062  „

0,80  .,

0,5  „

0,0063  „

0,95  „

0,6  „

0,0063  „

1,10  „

0,7  „

0,0064  „

1,25  „

.  0,8  „

0,0064  ..

1,40  „

0,9  „

0,0064  „  '

1,55  „

1,0  „

0,0066  „

Die  aus  vorstehender

Tabelle  sich  ergebende

Menge  an  Fuselöl  muß.

sich  auf  50  ccm  des  Destillates  und  auch  des  angewendeten  Branntweins  bezieht,
mit  2  multipliziert  werden,  um  den  Volum-Prozentgehalt  des  ursprünglichen  Branntweins ­
  an  FuselöJ  zu  finden.
Zur  Ermittelung  der  Gewichtsprozente  Fuselöl  in  100  Gewichtsteilen  Alkohol  aus
der  Yolumenzunahme  des  Chloroforms  kann  folgende  Tabelle  dienen: 1 !
9  Vergl.  die  steueramtl.  Verordnung  in  Zeitschr.  f.  anal.  Chemie  1892,  31,  Anhang,  2.
            
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