Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.

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Der  unten  Bauchig  aufgeblasene  Teil  faßt  bis  zum  unteren  Teilstrich,  der  die
Zahl  20  trägt,  20  ccm  und  dient  zur  Aufnahme  des  Chloroforms.
Die  Röhre  ist  von  20—26  ccm  durch  kleine  Teilstriche  in  je  0,05  ccm  geteilt. ­
  Der  hirnförmige  obere  Teil  hat  einen  Inhalt  von  etwa  150  ccm  und  kann
am  Halse  mit  einem  Korkpfropfen  verschlossen  werden.
Zur  Untersuchung  eines  Branntweins,  Kognaks  usw.  werden  100  com  desselben ­
  unter  Zusatz  von  einigen  Tropfen  Natronlauge  der  Destillation  unterworfen,
bis  80  ccm  übergegangen  sind.
Es  ist  unter  allen  Umständen  nötig,  auch  farblose
Branntweine  mit  Natronlauge  zu  destillieren,  um  jedwede
Beimengung  von  harzigen  Bestandteilen  und  Farbstoffen,  die
aus  den  Fässern  stammen  können,  zu  entfernen;  ferner  aber
auch,  um  vorhandene  Ester  zu  zersetzen.
Ätherische  Öle,  welche  im  höchsten  Falle  0,04—0,045  °/ 0
betragen  können,  da  diese  Mengen  dem  Branntwein  bereits
ein  milchiges  Aussehen  geben,  haben  keinen  nennenswerten
Einfluß  auf  die  Untersuchung,  besonders  dann  nicht,  wenn  der
untersuchende  Branntwein  mit  Natronlauge  destilliert  wird.
Jenes  unter  Zusatz  von  Natronlauge  erhaltene  Destillat
f ÜHt  man  auf  100  ccm  auf,  mischt  gut  durch  und  bestimmt  den
Alkoholgehalt  durch  das  spezifische  Gewicht.
Der  Alkoholgehalt  wird  bei  fast  allen  Trinkhranntweincn
über  30  °/ 0  betragen.  Es  muß  also  in  fast  allen  Fällen  Wasser
zugesetzt  werden,  um  den  richtigen  Yerdünnungsgrad  zu  erhalten, ­
  und  zwar  um  so  mehr,  je  gehaltreicher  der  zu  untersuchende ­
  Branntwein  ist.
Von  diesem  Destillat  daher,  dessen  Alkoholgehalt  festgestellt ­
  ist,  werden  50  ccm,  entsprechend  50  ccm  Branntwein,
abpipettiert,  mit  so  viel  Wasser  verdünnt,  daß  derselbe  genau
3 ()  Volumprozente  enthält,  oder  richtiger  gesagt,  das  spezifische
Gewicht  0,96564  zeigt.
Den  Zusatz  von  Wasser  zur  Verdünnung  auf  30  Volumprozente ­
  kann  man,  wenn  keine  Verdünnungstabelle  vorhanden
ist >  leicht  berechnen.
Ist  v  der  Alkoholgehalt  des  Destillates  in  Volumprozenten,  und  hat  man  x
Wasser  zuzusetzen,  um  den  Alkoholgehalt  auf  30  Volumprozente  zu  bringen,  so  ist
nach  dem  Zusatz  von  x  Wasser  das  Volumen  gleich  100  +  x  und  zwar  mit  dem
Ursprünglichen  v  ccm-Gehalt  Alkohol.
Es  verhält  sich  also:
(100  +  x):  v  =  100  :  30.
Also  beträgt  der  erforderliche  Wasserzusatz  x  zu  100  ccm  Destillat:
lOOv  —  3000  10  v  —300
x  =  ~  ~  30  —  3
Die  Berechnung  des  erforderlichen  Wasserzusatzes  kann  auch  erfolgen  nach
der  Formel:
100  (p  —  Pj)a

x

P,
            
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