Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung. 479
noch tragbar ist, mit anderen Worten, ob die Gemeinde nicht auf
anderem Gebiete noch Ersparnisse machen kann, damit der Beschluß
tragbar wird, und ziehen nach der Vorschrift des Gesetzes die Industrie-
und Handelskammern zur Beurteilung dieser Frage mit heran. Und
die Kammern betonen etwa nicht nur das Interesse der Wirtschaft
und lehnen hoch erscheinende Beschlüsse ohne weiteres ab, sondern
als Finanzsachverständige versenken sie sich mit außerordentlicher
Sorgfalt in die Gemeindeetats und haben den Steuerbeschlüssen in
vielen Fällen zugestimmt, wenn sie für die Wirtschaft zwar untragbar
waren und ihre Substanz in weitgehendem Maße angriffen, aber im
Interesse einer ordentlichen Gemeindeverwaltung erforderlich erschie-
nen, Besonders haben sich hier die Kammern des Ruhrgebiets durch
Selbstlosigkeit hervorgetan, die, ungeachtet der verzweifelten Lage der
Wirtschaft, mit den Gemeinden immer wieder Hand in Hand gingen,
um aus der durch den Einbruch der Franzosen und Belgier geschaffenen
schwierigen Lage gemeinsam einen Ausweg zu finden,
Wirstehenhier erstam Anfang einer Entwick-
lung, die nicht nur für die Stellung der Staatsbe-
hörden zur Wirtschaft, sondern vorallem für diese
selbst vonder größten Bedeutung werden kann, Hin
und wieder ist seitens der Kammern geklagt: Warum belastet uns der
Staat mit allen möglichen Aufgaben? Sie bringen nur Arbeit und
kosten Geld, über das wir in der jetzigen Zeit nicht verfügen. Diese
Stimmen sind gottlob nur vereinzelt geblieben. Der Staat hat den
Kammern das Besteuerungsrecht ihrer Mitglieder verliehen. Die Kam-
mern sind also in der Lage, die nötigen Mittel im Wege der Umlage
aufzubringen. Wer sich scheut, diese Mittel herzugeben, der muß eben
auf die Mitwirkung im Staatsleben verzichten, aber den Interessen
seines eigenen Berufes und der Allgemeinheit dient er damit nicht.
Schwerer ist ein anderer Punkt zu nehmen. Die Industrie- und
Handelskammern sind historisch gewordene Gebilde, die zu verschie-
denen Zeiten und in ganz verschiedener Größe entstanden sind und
im Gegensatz zu den Landwirtschafts- und Handwerkskammern ein
ganz uneinheitliches Bild gewähren. Jene schließen sich eng an die
Provinzialgrenzen, diese im allgemeinen an die Regierungsbezirke an
und bekommen damit schon den nötigen Zusammenhang mit den
Staatsbehörden, Die Industrie- und Handelskammern sind dagegen
fast willkürlich über Deutschland zerstreut, obwohl sie in erster Linie
Träger der modernen Entwicklung sind, was bei der außerordentlich
gewachsenen Bedeutung von Industrie und Handel für das Staatsganze,
ja für die Existenz Deutschlands, erklärlich ist. Aber sie sind in ihrer
Organisation am rückständigsten. Allein in Preußen gab es bis vor