Metadata: Die deutsche Wirtschaft

Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung. 479 
noch tragbar ist, mit anderen Worten, ob die Gemeinde nicht auf 
anderem Gebiete noch Ersparnisse machen kann, damit der Beschluß 
tragbar wird, und ziehen nach der Vorschrift des Gesetzes die Industrie- 
und Handelskammern zur Beurteilung dieser Frage mit heran. Und 
die Kammern betonen etwa nicht nur das Interesse der Wirtschaft 
und lehnen hoch erscheinende Beschlüsse ohne weiteres ab, sondern 
als Finanzsachverständige versenken sie sich mit außerordentlicher 
Sorgfalt in die Gemeindeetats und haben den Steuerbeschlüssen in 
vielen Fällen zugestimmt, wenn sie für die Wirtschaft zwar untragbar 
waren und ihre Substanz in weitgehendem Maße angriffen, aber im 
Interesse einer ordentlichen Gemeindeverwaltung erforderlich erschie- 
nen, Besonders haben sich hier die Kammern des Ruhrgebiets durch 
Selbstlosigkeit hervorgetan, die, ungeachtet der verzweifelten Lage der 
Wirtschaft, mit den Gemeinden immer wieder Hand in Hand gingen, 
um aus der durch den Einbruch der Franzosen und Belgier geschaffenen 
schwierigen Lage gemeinsam einen Ausweg zu finden, 
Wirstehenhier erstam Anfang einer Entwick- 
lung, die nicht nur für die Stellung der Staatsbe- 
hörden zur Wirtschaft, sondern vorallem für diese 
selbst vonder größten Bedeutung werden kann, Hin 
und wieder ist seitens der Kammern geklagt: Warum belastet uns der 
Staat mit allen möglichen Aufgaben? Sie bringen nur Arbeit und 
kosten Geld, über das wir in der jetzigen Zeit nicht verfügen. Diese 
Stimmen sind gottlob nur vereinzelt geblieben. Der Staat hat den 
Kammern das Besteuerungsrecht ihrer Mitglieder verliehen. Die Kam- 
mern sind also in der Lage, die nötigen Mittel im Wege der Umlage 
aufzubringen. Wer sich scheut, diese Mittel herzugeben, der muß eben 
auf die Mitwirkung im Staatsleben verzichten, aber den Interessen 
seines eigenen Berufes und der Allgemeinheit dient er damit nicht. 
Schwerer ist ein anderer Punkt zu nehmen. Die Industrie- und 
Handelskammern sind historisch gewordene Gebilde, die zu verschie- 
denen Zeiten und in ganz verschiedener Größe entstanden sind und 
im Gegensatz zu den Landwirtschafts- und Handwerkskammern ein 
ganz uneinheitliches Bild gewähren. Jene schließen sich eng an die 
Provinzialgrenzen, diese im allgemeinen an die Regierungsbezirke an 
und bekommen damit schon den nötigen Zusammenhang mit den 
Staatsbehörden, Die Industrie- und Handelskammern sind dagegen 
fast willkürlich über Deutschland zerstreut, obwohl sie in erster Linie 
Träger der modernen Entwicklung sind, was bei der außerordentlich 
gewachsenen Bedeutung von Industrie und Handel für das Staatsganze, 
ja für die Existenz Deutschlands, erklärlich ist. Aber sie sind in ihrer 
Organisation am rückständigsten. Allein in Preußen gab es bis vor
	        
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