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§ 194. Consumtionsverbesserungen.
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bei ber See- und Feuerversicherung sowie bei der später noch zu
erwähnenden Lebensversicherung üblich geworden ist.
ComnmtiomverbeMrungen.
§ 194.
Consumtionsverbesserungen ergeben sich in
Folge Günstigerlverdens derjenigen Verhältnisse, die für Art
und Richtung der wirthschaftlicher Zwecke halber geschehen
den Verzehrmlg eickscheidend sind, und treten deshalb zumal
auf den höheren Kulturstufen ein, während deren neben aus-
gebübeterer (MMU(^§t^etlmg mb (Mtm#bereimgmt0
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Mit wetteren Kulturfortschritten verbessern sich die Con-
sumtionsverhältnisse schon deshalb, weil mit jenen sich diejenigen
Umstände vergünstigen, welche die verhältnißmäßige Ausdehnung
der verschiedenartig wirkenden Consumtionen beeinflussen. Er
höhte sowie allgemeiner verbreitete wirthschaftliche Einsicht mb
BorauSWigleit berminbert alöbann in SBerbiubung mit nun
ebenfalls allntählich vorherrschender werdender Reinlichkeit und
GrbnmgSliebc bei glei#itiger Sinwenbung berbomornrnneter
technischer Verfahrungsweisen zahllose, eben so unlvirthschaftliche
wie genußlose Bergeuduirgen, lvelche sonst aus Unwissenheit und
%ad,mmgtcit, ). SB. bei mtb Zubereitung ber men^Itcbcn
Nahrung, Verwendung von Brettttmaterial re., oder durch schlechte
Aufbewahrung, unnöthig große Abnutzung beim Gebrauch von
Bcklcidungsstückeit und Geräthschaften rc. entstehen. Außerdem
wird die Consumtion überhaupt um so wirthschaftücher, je gesell
schaftlicher sich dieselbe im Verlaufe der Zeit zufolge entwickelteren
Verkehrs oder vermöge ausdrücklicher Vereinigung zu gemein
samer Bedürfnißbcfriedigung gestaltet. , . s
Ģìne solche aber bezwecken nicht nur viele seitens beo Staats,
der Gemeinden rc. getroffene Veranstaltungen, sondern erstreben
auch manche hierfür besonders gebildete Genossenschaften, z. B.
die neuerlichen Consumvereine, sowie andere namentlich unter
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