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Mittelgewerbe und in den Lsandwerkszweigen, die
Güter auf Bestellung für den persönlichen Bedarf
sowie sogenannte (Qualitätsware herstellen. Ist
hierin das Handwerk ohnehin lebens- und wettbewerbsfähig
— entweder weil ihm der Großbetrieb
überhaupt nichts anzuhaben oder es doch nicht
ganz zu beseitigen vermag —, so läßt sich seine
Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit ganz erheblich
steigern durch die Verwendung von Maschinen.
Die wirken eben in hohem Maße arbeit- und zeitsparend
; das sind Vorteile, die sich der Kleinbetrieb
ebenso zunutze machen kann wie der Großbetrieb.
So ist also die Maschine nicht, wie man es einmal
geglaubt hat, eine Waffe, deren sich das Handwerk
im Kampfe gegen den Großbetrieb bedienen kann,
um diesen aus dem Felde zu schlagen, sondern ein
Mittel, das im Großbetrieb wie im Kleinbetrieb
dieselbewirkunghat, nämlich die Ls erab Minderung
der Lrzeugungskosten. Damit verschafft es dem
Kleinbetrieb ebensogut Vorteile wie dem Großbetriebe.
Erfolgreich wirkt jedoch dieses Mittel nur
da, wo an sich die Lebensfähigkeit eines bjandwerkszweiges
zu bejahen ist. wo sie aber durch den
Großbetrieb überwunden ist, da hilft die Maschine
allein auch nicht mehr. So sehen wir z. B. die
Maschine überall siegreich und erfolgreich eindringen
in die Bäckerei und Fleischerei, selbst schon auf
dem Lande, wo doch immerhin nur ein kleiner
Kundenkreis zu bedienen ist. Auch in der Tischlerei,
Schlosserei, Buchdruckerei, Buchbinderei z. B. lassen
sich mit Nutzen Maschinen verwenden, wenn die
angedeuteten Vorbedingungen zutreffen.
So sehr also die Maschine für den Handwerker
nützlich sein kann, so schädlich und verhängnisvoll
kann sie ihm auch wieder werden, wenn sie nicht
am Platze ist. Dann nämlich steht der Aufwand
in keinem Verhältnis zum Nutzen, und die Maschine
frißt dem Handwerker schließlich alles auf.
Darum hat die Handwerkskammer, wo sich ihr
nur Gelegenheit bot, die Handwerker zur technischen
Beratung und Vermittlung bei der Anschaffung
von Maschinen und Werkzeugen an die Rheinische
Genossenschaft zur wirtschaftlichen Förderung
von Handwerk und Gewerbe in Töln,
welches Unternehmen die Kammer finanziell durch
Übernahme von Geschäftsanteilen ^unterstützt, verwiesen.
Der Wirkungskreis dieser Genossenschaft ist die
Rheinprovinz. Sie ist eine Genossenschaft imSinnedes
Gesetzes über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Die Mitglieder haben einen Geschäftsanteil
von 200 Mk. und eine Haftung von 300 Mk.
zu übernehmen. Das Kapital haben hauptsächlich
zusammengebracht die Gemeinden (die Stadt Köln
allein besitzt Geschäftsanteile iin Betrage von 50000
Mk.), die Kreise, die Provinz, die Handwerkskammern,
ferner die Innungen und Einzelpersonen.
Die Aufgabe der Genossenschaft besteht in der
Förderung des Handwerks und verwandter Gewerbebetriebe
in der Rheinprovinz durch Erleichterung
a) der Beschaffung der für den Betrieb des
Erwerbers erforderlichen Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen
und Werkzeuge;
b) der Beschaffung von Betriebsmaterialien, wie
Kohlen, Benzin, Petroleum usw., die für die
Bedienung dieser Maschinen und Werkzeuge
erforderlich sind;
c) der Beteiligung von gewerblichen Vereinigungen
an Lieferungen, insbesondere den Submissionen
öffentlicher Behörden und anderer
größerer Arbeitgeber;
d) der Beteiligung an vorübergehenden Ausstellungen
von Erzeugnissen des Handwerks
und Gewerbes, die unter Mitwirkung der
Handwerkskammern stattfinden.
Im einzelnen gewährt die Genossenschaft ihre
Beihülfe bei der Beschaffung von Maschinen und
Werkzeugen in der dem Einzelfalle angepaßten
Form:
a) durch Raterteilung;
b) durch Vermittlung;
c) durch Bürgschaftsübernahme;
d) durch Erwerb der Kaufpreisforderung des
Verkäufers und Kreditgewährung an den
Käufer;
e) dadurch, daß sie selbst auf Antrag Maschinen
oder Werkzeuge anschafft und dem Antragsteller
käuflich überläßt.
Ausgeschlossen ist dagegen der käufliche oder
kommissionsweise Erwerb von Maschinen oder Werkzeugen
auf Vorrat sowie der Abschluß von Verträgen,
wodurch die Genossenschaft sich für die Zukunft
zur Abnahme oder Empfehlung von Maschinen
oder Werkzeugen verpflichtet. Die Genossenschaft