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Diese Zahlen zeigen die große Bedeutung der
E i g e n e r z e u g u n g der Konsumvereine, die vor allem
dem selbständigen Bäckergewerbe gefährlich wird.
Die hohen Gewinne sind natürlich ein großes
Lockmittel für die Verbraucher. Die Konsumvereine
verfügen über Angestelltenheere. Neuerdings wenden
sie ihre Aufmerksamkeit besonders auch dem
Sparkassenwesen und der Sterbeunterstützung zu,
wodurch begreiflicherweise die Versuchung, einem
Konsumverein beizutreten, noch größer wird. Die
pandwerker und Kleingewerbetreibenden sind in
unserm Bezirk in den Konsumvereinen erfreulicherweise
nicht so zahlreich vertreten, wie das angeblich
anderwärts der Fall ist. Zn manchen Gebieten
sind in den letzten Zähren sogar viele pandwerker
aus den Konsumvereinen ausgetreten. Das ist nicht
zuletzt auf die Erstarkung des Znnungsgedankens
zurückzuführen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß
die Pflege des Gemeinschaftsgeistes und des Standesbewußtseins
durch die Znnungen auch in dieser
Pinsicht gute Früchte gezeitigt hat.
Über die Beamtenkonsumvereine ist nicht viel
zu sagen, lvir verweisen auf den Beamtenkonsumverein
zu Düsseldorf, der aber keine allzugroße
Bedeutung hat. Er hat heute eine Mitgliederzahl
von 411 Personen und im letzten Berichtsjahre
86 000 Mk. Umsatz erzielt. Der Reingewinn war
etwas über 4000 Mark.
Gegen die zunehmende Schädigung der Kleingewerbetreibenden
durch die Ausbreitung der Konsumvereine
hat man sich vielfach durch Maßnahmen
der Selbsthilfe zu wehren gesucht. Zn den Städten
und teilweise auf dem Lande schließen sich die
Gewerbetreibenden zu sogenannten Rabattsparvereinen
zusammen, um die Abnehmer durch die
Gewährung von Rabattmarken festzuhalten. Sie
sagen sich, die Rückvergütungen der Konsumvereine
locken die Abnehmer am meisten; ohne sie sind die
Konsumvereine nicht lebensfähig. Die waren und
Erzeugnisse verkaufen sie nämlich nicht billiger und
sehr oft auch nicht besser als die Kleinhändler und
pandwerker. Zudem haben die Konsumgenossenschaften
auch ziemlich große verwaltungskosten zu
bestreiten, die auf den Warenpreis geschlagen
werden müssen. Zedoch haben sich die Rabattsparvereine
noch kaum besonders stark ausgebreitet.
Es sind jedenfalls große Schwierigkeiten zu überwinden.
Da, wo die Rabattsparvereine gegründet
worden sind, will man Erfolge festgestellt haben;
wenigstens soll die Bewegung der Konsumgenossenschaften
in etwa hierdurch aufgehalten worden sein.
Zn den größeren Städten vermag man der Rabattsparvereinsbewegung
noch keinen großen wert
beizumessen; das Vorurteil des Publikums zieht
die Konsumvereinsdividende der Rabattmarke entschieden
vor. Diese Erfahrungen haben auch
manchen pandwerker bestimmt, gegen jedweden
Rabatt Stellung zu nehmen. Sie fordern sogar
gesetzliches verbot der Rabatte, damit sich zeigt,
daß jedes reelle Geschäft gute waren zu gleich
billigen preisen verkaufen kann wie die Konsumvereine.
Um das Lieferantengeschäft zu bekämpfen,
hat man mancherseits empfohlen, die Lieferanten
der Konsumgenossenschaften zu boykottieren, von
anderer Seite wird bezweifelt, ob ein solches vorgehen
die Kleingewerbetreibenden voran bringt.
Aus einer ländlichen Gemeinde sind dazu folgende
Vorschläge gekommen: Ausräumen mit dem Borgunwesen,
Führen von guten und billigen waren,
Rabattgewährung, Pflege des Gemeinschaftsgeistes,
Errichtung von Einkaufsgenossenschaften, pervorragende
Kenner des Konsumvereinswesens haben
diesen weg schon des öfteren empfohlen, weil er
nach ihrer Ansicht am ehesten Erfolg verheißt.
Die Einkaufsgenossenschaften spielen nun allerdings
beim gewerblichen Mittelstand noch eine sehr
unbedeutende Rolle.
Das Ergebnis ihrer Beobachtungen hat die
Kammer zu einer Denkschrift zusammengefaßt,
die der Regierung und den Parlamenten vorgelegt
wurde. Sie gipfelt in folgenden Leitsätzen, die
die wichtigsten Forderungen an Gesetzgebung und
Verwaltung enthalten:
1. Die Konsumvereine müssen den gewerblichen
Unternehmungen in steuerpolitischer pinsicht
gleichgestellt werden. Namentlich ist sicherzustellen,
daß die von den Konsumvereinen
verteilte Dividende (Rabattvergütung, Spareinlage
usw.) in vollem Umfange zur Einkommensteuer
herangezogen wird.
2. Die Pergabe von Räumlichkeiten an Beamtenkonsumvereine
durch staatliche oder kommunale
Behörden, ebenso die Begünstigung
dies er vereine in anderer weise, ist zu verbieten.