EAN I
Vereinsbank, Kassel. an Haben
Karl Gebhardt, Kassel... Soll
M/Z protestierte
pr. 14. Juli a/Leipzig‘.). M. 500.—
Protestkasten“ LA . 3.50 | 503.50
O6 Provision 7, 1.65
Porto des Einschr.-Briefes —.30 505.45
val. 14. Juli
Karl Gebhardt, Kassel Haben
Moritz Berend, Mainz ... . Soll
M/Z zurückfolgende
pr. 14. Juli a/Leinzig‘ AM: 500.—
Protest: und Kosten des Vormanns . . 5.45 505.45
% % Provision . 1.70
Porto dieses... __—.30_ 507.45
Die M. 500.— sind Zahlungswert, auch die M. 505.45, weil auf
beiden Seiten einander ausgleichend, können als Zahlungswert auf-
gefaßt werden. Die M. 2.— sind Handelswert.
Kauf von Arbeit. Karl Gebhardt zahlt seinem Buchhalter Emil
Scholl den Monatsgehalt von M. 350.—.
Emil Scholl, Kassel! 7 Haben
Karl‘ Gebhardt, Kassel: 4 TE Soll
für buchhalterische Tätigkeit August 19.. M. 350.—
Karl eGebhardt,5 Kassel A ME DLR Haben
Emil eSchol a Kassel Hr EST AUN RE e EMELEA Soll
Ban ee M. 350.—
_ Die Tätigkeit des Buchhalters gehört zur kaufmännischen Ar-
beit, zu den Aufwandswerten, wie die Tätigkeit der kaufmännischen
Angestellten. Bürodiener, Markthelfer usw. überhaupt. Ebenso ge-
hört dazu als Werbungswert die Tätigkeit der Reisenden und Agen-
ten, mag sie auch den Verwertungsgeschäften gewidmet sein.
Kauf eines Rechts. Miete. Das Recht zur Benutzung fremder
Räume zum kaufmännischen Gewerbebetrieb stellt einen Wert dar,
der unter die Aufwandswerte, die kaufmännische Arbeit, fällt.
Adolf Wörl, Kassel. WE de Haben
Kart Gebhardt, Kassel er Soll
Vermietung des 1. Stockes in seinem Hause
:... Str745-jür 3. Quartal" M. 1250.
Karl‘ Gebhardt, Kassel .'.. S Haben
Adolf: Wörl, Kassel. HD Soll
Bar aka A BER ne M. 12530:
Die Miete der Privatwohnung des Kaufmanns gehört nicht zum
Geschäftsaufwand. Nimmt er einen Teil der von dem Unternehmen
gemieteten Räume für seine Privatwohnung in Anspruch, so muß er
dem Unternehmen dafür Miete zahlen. Umgekehrt hat er einen An-
Spruch auf Miete, wenn er einen Teil seines Hauses oder seiner
Wohnung zu Geschäftszwecken hergibt. Gehört zum Eigentum des
Unternehmens ein Haus, so bildet es vermöge der aus ihm erwachsen-
den Rechte und Pilichten einen selbständigen Teilrechnungskörper.