Full text : Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Es  ist  an  dem  in  §  22  der  Grundsätze  des
Bundesrats  aufgestellten  Grundsätze  festzuhalten,
daß  die  Verdingung  der  Arbeitskraft  der  Gefangenen
an  Unternehmer  tunlichst  einzuschränken,  und  der
Arbeitsbetrieb  ist  mehr  noch  als  bisher  auszudehnen,
und  es  ist  soweit  möglich,  zu  erstreben,  daß  der
Unternehmerbetrieb  ganz  ausgeschaltet  wird.  Insbesondere ­
  ist  dahin  zu  streben,  daß  alle  Bedürfnisse
der  Gefängnisverwaltung  durch  Gefangene  hergestellt ­
  werden.
Weiter  ist  für  jede  Provinz  ein  Beirat  gebildet
worden,  der  vom  Dberpräsidenten  nach  Benehmen
mit  dem  Oberstaatsanwalt  zu  berufen  ist.  Der
Beirat  besteht  aus  je  einem  Vertreter  der  Landwirtfchafts-,
  der  Handels-  und  der  Handwerkskammer ­
  und  soll  Vorschläge  machen,  welche  Arbeiten, ­
  insbesondere  Handwerksarbeiten,  in  den
Gefangenenanstalten  gemacht  werden  sollen  oder
auszuschließen  sind.
Die  Kammer  darf  dies  mit  als  einen  Erfolg
ihrer  jahrelangen  Bemühungen  für  die  Einschränkung ­
  der  Gefängnisarbeit  buchen.
Wettbewerb  staatlicher  und
städtischer  Betriebe.
Die  Bekämpfung  der  Auswüchse  des  Wettbewerbs
staatlicher  und  städtischer  Betriebe  hat  die
Kammer  von  jeher  als  eine  ihrer  ersten  wirtschaftlichen ­
  Aufgaben  angesehen,  vor  allem  hat
das  Klempner-  und  Installateurgewerbe  unter
diesem  Wettbewerb  zu  leiden.  Besonders  gegen
den  manchmal  sehr  ausgedehnten  Wettbewerb  der
gemeindlichen  Werkstätten  und  Verkaufsläger  bei
der  Privatkundschaft  wenden  sich  die  Handwerker
  mit  aller  Entschiedenheit.  Er  geschieht
durch  Zeitungsangebote,  durch  Hinweis  bei  der
Anmeldung  von  Anlagen,  außerdem  aber  durch
den  Erlaß  weitschichtiger  Vorschriften  über  die
Ausführung  von  Installationsarbeiten,  die  den
Eindruck  erwecken,  als  ob  die  selbständigen  Installateure ­
  gar  nicht  in  der  Lage  wären,  ihnen
nachzukommen.  In  sehr  vielen  Fällen  hat  die
Handwerkskammer  sich  dieserhalb  mit  Erfolg  an
die  Behörden  gewandt  und  durch  rasches  Zugreifen
manchmal  das  Übel  noch  rechtzeitig  verhindern
können.

Die  Kammer  übersandte  im  Jahre  1909  an
die  Klempner-  und  Iustallateur-Innungen  sowie
an  die  gemischten  Innungen  und  gewerblichen
Vereinigungen  des  Bezirks  einen  Fragebogen  der
einwandfreies  Material  darüber  forderte,  inwieweit ­
  den  selbständigen  Installateuren  durch  städtische ­
  Betriebe  Konkurrenz  gemacht  wird.  Das
Material  hat  die  Kammer  dem  deutschen  Handwerks-
  und  Gewerbekammertage  übersandt,  der
sich  mit  der  Frage  der  Konkurrenz  staatlicher  und
städtischer  Betriebe  auf  dem  10.  Deutschen  Handwerks- ­
  und  Gewerbekammertage  zu  Königsberg  im
Jahre  1909  beschäftigte  und  folgende  Resolution
annahm:
I.  Der  10.  Deutsche  Handwerks-  und  Gewerbetag ­
  weist  nachdrücklich  darauf  hin,  daß  die
Staats-  und  Kommunalbehörden  ein  großes
Interesse  an  einem  leistungsfähigen  Handwerkerstand ­
  haben  und  deshalb  an  der  Förderung ­
  und  wirtschaftlichen  Hebung  desselben
mitzuwirken  berufen  sind.
Eine  solche  Förderung  ist  nach  Ansicht
des  Kammertages  in  möglichster  Einschränkung ­
  der  Regiebetriebe  und  weitgehendster
Zuweisung  von  Lieferungen  und  Leistungen
an  selbständige  Handwerker  zu  erblicken.
Es  ist  tiefbedauerlich,  daß  ein  großer
Teil  der  Staats-  und  Kommunalbehörden
diese  wichtige  Aufgabe  nicht  erfüllt.
II.  Der  10.  Deutsche  Handwerks-  und  Gewerbekammertag ­
  ist  der  Ansicht,  daß  es  nicht  Aufgabe ­
  der  Staats-  und  Kommunalbehörden
fein  kann,  handwerkliche  Arbeiten  in  eigener
Regie  auszuführen.  Er  fordert,  daß  diese
Arbeiten  dem  freien  Wettbewerbe  überlassen
bleiben.  Der  Einwand,  daß  zur  Errichtung
einer  größeren  Betriebssicherheit  die  Ausführung ­
  bestimmter  Arbeiten,  z.  B.  Installationsarbeiten, ­
  in  eigener  Regie  notwendig
fei,  hat  sich  durch  die  Praxis  als  hinfällig
erwiesen.
Nicht  minder  hart  trifft  das  Schreiner-,  Schlosser-,
Schuhmacher-  und  Schneider-Handwerk  auch  der
Wettbewerb  der  Fürsorge-  und  Erziehungsanstalten,
wiederholt  hat  die  Kammer  sich  dieserhalb  an
den  Landeshauptmann  beschwerdeführend  gewandt;
aber  nur  zum  Teil  Berücksichtigung  seiner  wünsche
gefunden.
            
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