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Wechselschuld bei der Notenbank zu zahlen, die
andere präsentiert es zur Barzahlung — wir
wollen annehmen, daß im Auslande 11 die Bar
zahlung herrsche. Diese Goldmenge dient dem X
dazu, eine Ware g x aus dem Auslande 1 zu
beziehen, wo man nur Gold in Zahlung nimmt.
Wir können uns auch denken, daß z. B. der
Wechselkurs im Auslande 11 gegenüber dem Aus
lande I so groß ist, daß sich der Goldexport
rentiere.
Das von mir hier vorgeführte Schema zeig-
uns das Inland im Zustand einer passiven Zah
lungsbilanz, d. h. es muß mehr Zahlungen an
das Ausland leisten, als es von dort her empfängt,
es hat für mehr Kronen Waren gekauft, als ver
kauft. Den Passivsaldo begleicht die Bank durch
Goldexporte. Es können auch andere Mittel an
gewendet werden, z. B. man kann auch eine An
leihe aufnehmen, da; heißt die Differenz schuldig
bleiben. Durch den Goldexport kam die Bank,
wie wir sahen, in den Besitz von Devisen und
konnte daher im Inland den Devisenkurs beein
flussen. Man könnte nun die Frage aufwerfen,
weshalb es denn besser sei, wenn die Notenbank
Devisen statt Gold abgibt? Wenn Privatleute
oder Privatbanken derartige Goldexporte vor
nehmen, so werden sie zuweilen Zeitpunkte aus
wählen, die zwar ihnen persönlich Vorteile
bringen, den Regierungen aber und der Gesamt
heit schaden. Die Privatspekulanten können durch
Gold- und Devisenarbitragen Geld verdienen auf
Kosten der übrigen Staatsbürger. Während die
Notenbank im Interesse der Gesamtheit auf einen
konstanten Kurs hinzuarbeiten verpflichtet ist, ist
die Kursschwankung für den Spekulanten die
Quelle des Gewinnes. Der Goldexport wird von
der österreichisch-ungarischen Bank zu einer
für den Notendienst möglichst günstigen Zeit
Yorgenommen, während die Privatleute eine solche
Rücksicht nicht kennen.
Da man bei Goldexporten kaum ein per
Mille verdient, müssen große Quanten Gold von
Privaten exportiert werden, um solche Aktionen
einigermaßen rentabel erscheinen zu lassen. Wenn
die Notenbank jedermann Gold abgeben müßte,
kann auch die Arbitrage sich des Goldes be
mächtigen. Heute ist das nicht möglich. Aber
auch die Devisenabgabe erfolgt nicht immer
ohneweiters. ln Zeiten, in denen die Notenbank
Grund zur Annahme zu haben glaubt, daß eine
>hr unerwünschte Devisenarbitrage einsetzt, er
schwert sie auch die Devisenabgabe, wobei sie
Wege findet, differenzierend vorzugehen.
Sie gibt die Devise dem Rohstoffimporteur, der sie
2 u Zahlungen braucht, dann billiger ab, als etwa
dem Arbritrageur, der mit Devisen nur speku
lieren will. So erklärt sich zum Teil die Tat
sche, daß die Devisenkurse gelegentlich über
den oberen Goldpunkt hinausgestiegen sind. Wir
Se hen hier einen Fall vor uns, in dem nicht jeder
Käufer, der gleichviel für eine Ware bietet, die
gleichen Rechte hat, sondern in dem die Käufer
differenziert werden nach ihrer sozialen Funktion.
Die Bank von Frankreich hat eine ähnliche
Politik schon sehr früh verfolgt. Die gesetzlichen
Bestimmungen gaben ihr das Recht, Gold- oder
Silbermünzen abzugeben, wenn jemand Noten
zur Einlösung präsentierte. Sie gab nun zeitweilig,
wenn sie es für zweckmäßig fand, nur Silber
münzen ab, die als Zeichengeld vor den Noten
keinen Vorzug hatten. Wer Gold wollte, mußte
eine Prämie zahlen. Sie machte aber auch einen
Unterschied. Wer nachwies, daß er das Gold zur
Zahlung von Rohstoffimporten benötigte, wurde
bevorzugt. *
Derartige Differenzierungen kön
nen im M o b i 1 i s i e ru ngs - und Kriegs
fall von entscheidender Bedeutung
sein. Die Notenbank ist aber nicht etwa auf
eine Differenzierung bei der Gold- und Devisen
abgabe beschränkt, sie kann auch bei der Wech
seldiskontierung differenzieren, indem sie z. B.
bestimmten Einreichern gegenüber die Zensur
verschärft. Hat eine Notenbank die Barzahlung,
wie z. B. die Deutsche Reichsbank, so wird sie
im Kriegsfall leicht dazu genötigt sein, sie zu
suspendieren, da sonst wahllos Noten präsentiert
werden könnten und die Bank sie in Gold ein
lösen müßte. Man kann geradezu sagen, die Bar
zahlungsverpflichtung besteht eigentlich nur so
lange, als man sie nicht wirklich in Anspruch
nimmt.
Durch die Abhebung von Metall im Kriegs
fall wird aber auch eine gesetzliche Bestimmung
gefährdet. Manche Notenbanken sind nämlich
durch ein Gesetz verpflichtet, die umlaufenden
Noten nicht durch Wechsel und andere kurz
fristige Forderungen zu decken, sondern auch
zum Teil durch Metall. In Oesterreich-Ungarn
muß die Notenbank % Deckung liegen haben,
in Deutschland ’/ 3 .
Da aber manche Unterschiede in den übrigen
Deckungsvorschriften bestehen, — so z. B.kann die
österreichisch - ungarische Bank die Lombard
kredite in die Notendeckung einrechnen, während
die Deutsche Reichsbank das nicht darf — so
kann man nicht einmal sagen, daß unsere
Deckungsvorschriften strenger wären, als die
deutschen. Diese ganzen Deckungsvorschriften
sind ein Ueberbleibsel aus vergangenen Zeiten.
Sie haben nie viel Bedeutung gehabt und sind
heute theoretisch, in der jetzigen Form eigentlich
gar nicht zu halten. Ursprünglich waren die Noten
der privaten Banken eine Art Wechsel, die jeder
zeit in dem üblichen Metallgelde einlösbar waren.
Wer eine Note akzeptierte, rechnete damit, daß
er für sie Münzen erhalten könne. Um dieser
Anforderung nachkommen, zu können, mußten
natürlich die Banken immer einen Vorrat an
Münzen liegen haben, je größer dieser Vorrat
war, desto mehr Vertrauen konnte der Bank in
bezug auf ihre Einlösungsfähigkeit entgegenge