derartige Packungen in größeren Mengen vorkommen, sollte
bei den Reedereien die Benutzung von Haken beim Stauen
strengstens untersagt sein.
6. FÜLLMATERIAL
Holzwolle
Selbst wenn man die Kiste, wie im früheren Abschnitt an-
gedeutet, stark unterteilt und so die einzelnen einzupackenden
Gegenstände gut voneinander trennt, so daß sie sich nicht
stoßen, wird es in den meisten Fällen nicht möglich sein, ohne
Füllmaterial verschiedenen Charakters beim Verpacken auszu-
kommen. Grundregel einer guten Verpackung ist immer die,
daß sich der zu verpackende Gegenstand nicht in seiner Ver-
packung hin und her bewegen kann, sondern möglichst fest liegt.
Zu diesem Zweck stellt man verschiedene Füllmaterialien her,
die teils in natürlichem Zustand genommen werden, wie Stroh,
Heu, Seegras usw., oder für den Zweck der Füllung von Paketen
erst gesondert vorbereitet werden, wie Papierwolle und Holz-
wolle. Die einzelnen Arten der Füllmaterialien seien hier zu-
nächst einmal durchgesprochen. Bei der Holzwolle sind zu
beachten:
1. Spanbreite. Die normale Ware hat eine Breite von
ca. 1,75 bis 2 mm. Schmälere Sorten erfordern einen größeren
Abb. 272, Abb. 273.
Abb. 272 und 273. Die acht verschiedenen handelsüblichen
Holzwollesorten.
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