Full text: Organisation

28 
I. Die Grundurteile der Politik. 
oder ist die Gruppe (Familie, Gemeinde, Stamm in 
steigendem Maße) Selbstzweck und soll man also den 
Staat betrachten als Verkörpernng eines Ideals oder 
als Mittel zu anderen Zwecken. 
Hier scheiden sich besonders scharf englische und 
deutsche Staatsauffassung, verwischt und verwirrt 
durch die Lehren der französischen Revolution vorn 
Staatsvertrag und den Menschenrechten. Englisch ist 
der Gedanke der Wohlfahrt des Einzelnen als letzten 
Zweckes aller Ethik und Politik, deutsch im Grunde die 
Überordnung der Gemeinschaft und das eigene Recht 
des Staates. Aber wir haben jene Revolutionstheo 
rien, einen Fremdkörper, wie so vieles andere, gedan 
kenlos übernommen, obwohl sie der uns gemäßen 
Grundauffassung völlig widersprechen. Zwar die 
Vertragstheorie wurde bald als Fiktion erkannt und be 
handelt und damit unschädlich gemacht; denn sobald 
inan den Staat nur ansieht, als ob er ein Vertrag sei 
und sich nicht einbildet, ein solcher liege jenials wirklich 
zugrunde, läßt sich allerlei auch für die deutsche Staats- 
auffassung daraus folgern. Anders aber bei dem noch 
immer liebend gehegten Gedanken der Menschen 
rechte. 
Fängt man damit an, daß der Mensch durch die 
bloße Tatsache seiner Geburt irgendwelche Rechte 
erwirbt, so kann der, der ihm diese erfüllen soll, eben 
nur der Staat sein; dieser wird verpflichtet und das 
Verhältnis ist von Anfang so: der Einzelne hat Rechte, 
der Staat aber die Pflicht ihn glücklich zu machen. 
Das führt konsequent nur zu dem englischen Ideal und 
einer Auffassung, die in dem Staat eine große Wohl 
fahrtsanstalt oder Nützlichkeitsinstitution sieht; könnte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.