Full text : Organisation

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I.  Die  Grundurteile  der  Politik.

oder  ist  die  Gruppe  (Familie,  Gemeinde,  Stamm  in
steigendem  Maße)  Selbstzweck  und  soll  man  also  den
Staat  betrachten  als  Verkörpernng  eines  Ideals  oder
als  Mittel  zu  anderen  Zwecken.
Hier  scheiden  sich  besonders  scharf  englische  und
deutsche  Staatsauffassung,  verwischt  und  verwirrt
durch  die  Lehren  der  französischen  Revolution  vorn
Staatsvertrag  und  den  Menschenrechten.  Englisch  ist
der  Gedanke  der  Wohlfahrt  des  Einzelnen  als  letzten
Zweckes  aller  Ethik  und  Politik,  deutsch  im  Grunde  die
Überordnung  der  Gemeinschaft  und  das  eigene  Recht
des  Staates.  Aber  wir  haben  jene  Revolutionstheorien, ­
  einen  Fremdkörper,  wie  so  vieles  andere,  gedankenlos ­
  übernommen,  obwohl  sie  der  uns  gemäßen
Grundauffassung  völlig  widersprechen.  Zwar  die
Vertragstheorie  wurde  bald  als  Fiktion  erkannt  und  behandelt ­
  und  damit  unschädlich  gemacht;  denn  sobald
inan  den  Staat  nur  ansieht,  als  ob  er  ein  Vertrag  sei
und  sich  nicht  einbildet,  ein  solcher  liege  jenials  wirklich
zugrunde,  läßt  sich  allerlei  auch  für  die  deutsche  Staatsauffassung
  daraus  folgern.  Anders  aber  bei  dem  noch
immer  liebend  gehegten  Gedanken  der  Menschenrechte. ­

Fängt  man  damit  an,  daß  der  Mensch  durch  die
bloße  Tatsache  seiner  Geburt  irgendwelche  Rechte
erwirbt,  so  kann  der,  der  ihm  diese  erfüllen  soll,  eben
nur  der  Staat  sein;  dieser  wird  verpflichtet  und  das
Verhältnis  ist  von  Anfang  so:  der  Einzelne  hat  Rechte,
der  Staat  aber  die  Pflicht  ihn  glücklich  zu  machen.
Das  führt  konsequent  nur  zu  dem  englischen  Ideal  und
einer  Auffassung,  die  in  dem  Staat  eine  große  Wohlfahrtsanstalt ­
  oder  Nützlichkeitsinstitution  sieht;  könnte
            
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