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I. Die Grundurteile der Politik.
oder ist die Gruppe (Familie, Gemeinde, Stamm in
steigendem Maße) Selbstzweck und soll man also den
Staat betrachten als Verkörpernng eines Ideals oder
als Mittel zu anderen Zwecken.
Hier scheiden sich besonders scharf englische und
deutsche Staatsauffassung, verwischt und verwirrt
durch die Lehren der französischen Revolution vorn
Staatsvertrag und den Menschenrechten. Englisch ist
der Gedanke der Wohlfahrt des Einzelnen als letzten
Zweckes aller Ethik und Politik, deutsch im Grunde die
Überordnung der Gemeinschaft und das eigene Recht
des Staates. Aber wir haben jene Revolutionstheorien,
einen Fremdkörper, wie so vieles andere, gedankenlos
übernommen, obwohl sie der uns gemäßen
Grundauffassung völlig widersprechen. Zwar die
Vertragstheorie wurde bald als Fiktion erkannt und behandelt
und damit unschädlich gemacht; denn sobald
inan den Staat nur ansieht, als ob er ein Vertrag sei
und sich nicht einbildet, ein solcher liege jenials wirklich
zugrunde, läßt sich allerlei auch für die deutsche Staatsauffassung
daraus folgern. Anders aber bei dem noch
immer liebend gehegten Gedanken der Menschenrechte.
Fängt man damit an, daß der Mensch durch die
bloße Tatsache seiner Geburt irgendwelche Rechte
erwirbt, so kann der, der ihm diese erfüllen soll, eben
nur der Staat sein; dieser wird verpflichtet und das
Verhältnis ist von Anfang so: der Einzelne hat Rechte,
der Staat aber die Pflicht ihn glücklich zu machen.
Das führt konsequent nur zu dem englischen Ideal und
einer Auffassung, die in dem Staat eine große Wohlfahrtsanstalt
oder Nützlichkeitsinstitution sieht; könnte