1. Me Grimdurteile der Politik.
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Wirkens und der Gemeinschaft überragt dabei unbe
dingt den des Einzelnen und hat das erste und höhere
Recht; der Einzelne aber erwirbt Rechte nur durch seine
Leistung in und für die Organisation — genau wie bei
der zweiten Staatstheorie. Erfassen jener und ihrer
Geltung ist eine Vorschule für diese und ihre dauernde
Bestätigung.
Derartige Erwägungen führen unweigerlich zuletzt zu
der sogen, organischen Staatstheorie, der man am besten
die Fassung gibt: der Staat ist die Organisation des
Volkslebens. Nicht aber: der Staat ist ein Organis-
musft denn das Bildliche des Ausdrucks bleibt auch
beini Staat, der nie ein Organismus sein, nur mit
einem solchen verglichen werden kann. Dagegen wird
in ihm das ganze Volk genau in demselben Sinne
organisiert, wie eine Anzahl Menschen bei einer der
vielfachen Einzelorganisationen. Ausgeschlossen ist dann
die atomistische Zusammensetzung des Staates aus
gleichartigen Teilen; streng behauptet das Zusammen
wirken des Verschiedenen in ihm. Ausgeschlossen die
mechanische Auffassung aller Leistungen oder Funk
tionen in und für ihn; festgehalten das dem lebendigen
Organismus gleichende Wachsen, Blühen, Sichent-
wickeln. Der Gedanke wird zur Norni; der Staat
soll als eine Organisation angesehen und behandelt
werden und darf nicht als Sunime gelten, denn er ist
etwas anderes und inehr als die Teile.
Vieles folgt dann daraus, was hier nur angedeutet
werden kann. Als Gesamtzweck der großen Volks
organisation kann man bezeichnen die Erhaltung eines
bestimmten historisch gewordenen Kulturzustandes und
die Entwicklung auf ein daraus abgeleitetes Kultur