Full text: Organisation

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IV. Staatliche und private Organisation. 
veranlaßt, ins Leben gerufen werden und einzelne Per 
sönlichkeiten oder Willen waren dazu nötig, viel Ener 
gie wurde verbraucht, alles einzeln ins Werk zu setzen. 
Dann erst kann der Staat daran denken, die Sache zu 
übernehmen, wenn sie das Stadium des Ausprobie 
rens und Organisierens überwunden hat und in ruhigere 
Bahnen des teilweise Gewohnten, Gesicherten, Ferti 
gen geraten ist. Erst mußten Einzelne eine rationelle 
Forstwirtschaft begründen, Einzelne die Technik des 
Bergbaues verbessern, Einzelne Eisenbahnen bauen 
und ausprobieren oder elektrische Erfindungen machen, 
ehe der Staat daran gehen kann, das von sich aus leisten 
zu wollen und nichts ist heute staatlich organisiert, was 
nicht früher einmal private Initiative ins Werk gesetzt 
hatte, wenn auch bei manchem uns heute schon völlig 
Gewohnten in sehr früher Zeit. So hat man sogar 
das Strafrecht eine Ablösung der privaten Blutrache 
genannt; gewiß ist aber, daß wenn man heute davon 
spricht, das Versicherungswesen zu verstaatlichen, dies 
nur auf Grund privater Leistungen denkbar ist, die 
wie beim Willen vorhergegangen sein müssen. 
Umgekehrt kann man daraus den Satz ableiten: 
nichts soll verstaatlicht werden, was dauernd der 
Initiative einzelner Persönlichkeiten seinem Wesen nach 
bedarf. So kann man sich weder den Ackerbau univer- 
salisiert denken"*, weil er die Individualität so stark in 
Anspruch nimmt, noch auch etwa die Luftschiffahrt in 
ihren Anfängen, wo alles darauf ankam, die volle 
Willenskraft, Spekulation und Erfindergeist auf das 
Problem zu verwenden. Ob man nicht eine gewisse 
Vergemeindlichung der nötigsten Lebensmittel beibe 
halten könnte, ist sehr der Erwägung wert und es gibt
	        
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