Full text : Organisation

IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

80
Butter,  Milch  usw.  wurde  moralisch  getadelt,  wenn  er
nicht  verkaufte,  während  er  vor  dem  Krieg  machen
konnte,  was  er  wollte,  auch  die  Lebensrnittel  zugrundegehen ­
  lassen  oder  dem  Vieh  verfüttern.  Jetzt  auf  einmal ­
  beschränkte  man  sein  Recht  durch  das  Bedürfnis
der  Allgemeinheit:  er  durfte  nicht  nur,  nein  er  sollte
und  mußte  verkaufen.  Aber  auch  schon  vor  dem  Krieg,
z.  B.  bei  Bergarbeiterstreiken,  als  einmal  Kohle  zu  mangeln ­
  drohte,  da  konnte  man  genau  merken,  daß  die
„öffentliche  Meinung"  den  Bergwerksbesitzern  nicht
dieselbe  Art  von  Eigentum  an  der  Kohle  zusprach,  wie
etwa  an  ihren  Privathäusern,  deren  Einrichtung,  oder
ihrem  Geld.  Hier  bereitet  sich  eine  Änderung  vor,  die
das  unbeschränkte  Eigentum  an  Gütern,  die  für  die
wichtigen  Lebensinteressen  des  Volkes  unentbehrlich
sind,  einfach  aufhebt  und  die  ich  nun  kurz  zu  begründen
versuchen  will.
Die  extremsten  Anschauungen  über  die  Bedeutung
und  das  Recht  des  Eigentums  haben  sich  geschichtlich
gegenübergestanden:  etwa  die  Lehre,  es  sei  ein  Teil
der  sittlichen,  göttlichen  Weltordnung  und  dagegen  der
kecke  Satz  des  Kommunismus:  „Eigentum  ist  Diebstahl"
(Proudhon).  Beide  Theorien  berufen  sich  auf  die
„Natur",  indem  einmal  das  Privateigentum,  das
andere  Mal  der  Gemeinschaftsbesitz  als  das  eigentlich
„Natürliche"  erklärt  und  damit  nur  bewiesen  wird,  daß
sich  aus  einem  so  allgemeinen  leeren  Schlagwort  wie
„Natur"  auch  hier  gar  nichts  beweisen  läßt.  Demgegenüber ­
  hat  die  neuere  Rechtsphilosophie  vor  allem  die
Entstehung  des  Eigentums  in  Helles  Licht  gerückt,
unter  reicher  Benützung  der  anthropologischen  Tatsachen, ­
  und  dadurch  eine  Unterlage  geschaffen,  auf  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.