Full text : Organisation

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IV.  Staatliche  und  private  Organisation.

veranlaßt,  ins  Leben  gerufen  werden  und  einzelne  Persönlichkeiten ­
  oder  Willen  waren  dazu  nötig,  viel  Energie ­
  wurde  verbraucht,  alles  einzeln  ins  Werk  zu  setzen.
Dann  erst  kann  der  Staat  daran  denken,  die  Sache  zu
übernehmen,  wenn  sie  das  Stadium  des  Ausprobierens ­
  und  Organisierens  überwunden  hat  und  in  ruhigere
Bahnen  des  teilweise  Gewohnten,  Gesicherten,  Fertigen ­
  geraten  ist.  Erst  mußten  Einzelne  eine  rationelle
Forstwirtschaft  begründen,  Einzelne  die  Technik  des
Bergbaues  verbessern,  Einzelne  Eisenbahnen  bauen
und  ausprobieren  oder  elektrische  Erfindungen  machen,
ehe  der  Staat  daran  gehen  kann,  das  von  sich  aus  leisten
zu  wollen  und  nichts  ist  heute  staatlich  organisiert,  was
nicht  früher  einmal  private  Initiative  ins  Werk  gesetzt
hatte,  wenn  auch  bei  manchem  uns  heute  schon  völlig
Gewohnten  in  sehr  früher  Zeit.  So  hat  man  sogar
das  Strafrecht  eine  Ablösung  der  privaten  Blutrache
genannt;  gewiß  ist  aber,  daß  wenn  man  heute  davon
spricht,  das  Versicherungswesen  zu  verstaatlichen,  dies
nur  auf  Grund  privater  Leistungen  denkbar  ist,  die
wie  beim  Willen  vorhergegangen  sein  müssen.
Umgekehrt  kann  man  daraus  den  Satz  ableiten:
nichts  soll  verstaatlicht  werden,  was  dauernd  der
Initiative  einzelner  Persönlichkeiten  seinem  Wesen  nach
bedarf.  So  kann  man  sich  weder  den  Ackerbau  universalisiert
  denken"*,  weil  er  die  Individualität  so  stark  in
Anspruch  nimmt,  noch  auch  etwa  die  Luftschiffahrt  in
ihren  Anfängen,  wo  alles  darauf  ankam,  die  volle
Willenskraft,  Spekulation  und  Erfindergeist  auf  das
Problem  zu  verwenden.  Ob  man  nicht  eine  gewisse
Vergemeindlichung  der  nötigsten  Lebensmittel  beibehalten ­
  könnte,  ist  sehr  der  Erwägung  wert  und  es  gibt
            
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