Full text: Die Konsumtion

Konsumtionspolitik. 
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§ 9 
an Brennmaterial, Bekleidung, Nahrung und Wohnungsaufwand zulassen; Weizen 
und Roggen freilich gedeihen in der gemäßigten Zone besser. 
§ 9. Konsumtionspolitik. 
Nach alter Regel berühren wir zuletzt die Frage eines obrigkeitlichen 
Einflusses auf die Konsumtion. Es wird kaum eine wirtschaftspolitische Maß 
nahme geben, die auf die Konsumtion ohne Einfluß wäre, wenn auch nur durch das 
Mittelglied der Produktion. Aber an dieser Stelle des Handbuches können nur solche 
obrigkeitliche Maßnahmen in Betracht kommen, die einen Einfluß dieser Art 
geradezu bezwecken oder ihn doch unmittelbar üben. 
Im ganzen läßt der moderne Staat den Konsumenten frei schalten. Luxusgesetze, 
wie sie in älteren Jahrhunderten verbreitet waren, die noch die Unvernunft sozial 
rivalisierender Konsumtionstendenzen als eine eindringende Neuerung empfanden *) 
oder im Schmuckgebrauch der Edelmetalle obenein eine Schädigung des Geldumlaufs 
sahen, sind aus der Mode gekommen. Der Staat verbietet oder erschwert nur noch 
unsittliche Ausgaben, z. B. durch die Zensur unsittlicher Schaustellungen, mit einem 
unter Umständen bedenklich weiten Arbitrium der entscheidenden Beamten, und 
erschwert in eklatanten Fällen auch die unhygienische Konsumtion: durch seine 
Wohnungsgesetzgebung und sonstige Sorge für gute Wohnungen, durch die Rege 
lung des Alkoholschankwesens, die mitunter bis zur Prohibition geht * 2 ), durch die 
Nahrungsmittelpolizei 3 ) und durch scharfe Besteuerung unhygienischer Konsum 
tionsmittel. Nur in Ausnahmefällen erstreckt sich die obrigkeitliche Fürsorge heute 
noch auf ihr früheres Lieblingsgebiet, die Kleidung (Damenhüte im Theater, Hut 
nadeln in der Straßenbahn); ihr Schwergewicht ist auch nicht annähernd zu ver 
gleichen mit dem zwingenden Einfluß, den die Mode übt; höchstens daß den Staats 
dienern selbst eine Amtstracht vorgeschrieben wird. Eine Einschränkung der Pro 
duktion und Konsumtion zugleich bezwecken Maßnahmen, die im Interesse der 
künftigen Konsumtion das volkswirtschaftliche Vermögen an Forsten, Kohlen 
schätzen usw. gegen Raubbau schützen wollen. Von einschneidender tatsäch 
licher Wirkung auf die Konsumtion sind diejenigen Steuern und Zölle auf Nah 
rungs- und Genußmittel wie auf Gebrauchsgüter, die ihrer Absicht nach dem fiskali 
schen oder schutzzöllnerischen Zwecke dienen. Auf sie kommt der nächste Para 
graph zurück. 
Allein die obrigkeitliche Einflußnahme auf die Konsumtion beschränkt sich nicht 
auf diese verbietende und ablenkende Funktion: kaufe diese Ware nicht! oder: 
kaufe sie nicht vom Auslande! sondern der Staat bevormundet die Wahlfreiheit des 
Konsumenten auch in positiver Richtung, überall wo das volkswirtschaftliche In 
teresse eine Produktion auch ohne selbsttätige Nachfrage der Konsumenten er 
fordert; sei es durch direktes Gebot: Schulzwang, Impfzwang, Versicherungszwang, 
Alimentationszwang usw., sei es durch Subventionierung nützlicher Produktions 
zweige (wie Seefischerei), Pflege der Transportmittel 4 ) und Gestaltung ihrer Tarife 
J ) Zum Teil richteten sich die Luxusordnungen direkt gegen den Auszeichnungstrieb, 
indem sie gewisse Arten des Kleidungsaufwands als Standestracht einer Minderheit vorbe 
hielten. 
s ) Uebersicht im Reichsarbeitsblatt 1906, S. 553f. 
3 ) Beispiel: Reichsgesetz, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, 1900. 
4 ) Der für den Konsumenten wichtigste Erfolg der modernen, großenteils staatlichen 
Transportmittel, die Verhütung örtlicher Hungersnöte infolge von Mißernten (Rußland, In 
dien), wurde in früheren Generationen mitunter durch staatliche Getreidespeicher oder durch 
die den Bäckern vorgeschriebenen Mehlvorräte (in Paris bis 1863) erstrebt. Heute wird die 
Errichtung solcher Speicher für den Kriegsfall, und zwar nicht nur für den militärischen Be 
darf, in England und anderwärts ventiliert. In Rußland werden die Zuckerfabriken vom Staate 
zum Halten eiserner Zuckervorräte für den Fall steigender Zuckerpreise genötigt.
	        
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