Full text : Die Konsumtion

Konsumtionspolitik.

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§  9

an  Brennmaterial,  Bekleidung,  Nahrung  und  Wohnungsaufwand  zulassen;  Weizen
und  Roggen  freilich  gedeihen  in  der  gemäßigten  Zone  besser.

§  9.  Konsumtionspolitik.
Nach  alter  Regel  berühren  wir  zuletzt  die  Frage  eines  obrigkeitlichen
Einflusses  auf  die  Konsumtion.  Es  wird  kaum  eine  wirtschaftspolitische  Maßnahme ­
  geben,  die  auf  die  Konsumtion  ohne  Einfluß  wäre,  wenn  auch  nur  durch  das
Mittelglied  der  Produktion.  Aber  an  dieser  Stelle  des  Handbuches  können  nur  solche
obrigkeitliche  Maßnahmen  in  Betracht  kommen,  die  einen  Einfluß  dieser  Art
geradezu  bezwecken  oder  ihn  doch  unmittelbar  üben.
Im  ganzen  läßt  der  moderne  Staat  den  Konsumenten  frei  schalten.  Luxusgesetze,
wie  sie  in  älteren  Jahrhunderten  verbreitet  waren,  die  noch  die  Unvernunft  sozial
rivalisierender  Konsumtionstendenzen  als  eine  eindringende  Neuerung  empfanden  *)
oder  im  Schmuckgebrauch  der  Edelmetalle  obenein  eine  Schädigung  des  Geldumlaufs
sahen,  sind  aus  der  Mode  gekommen.  Der  Staat  verbietet  oder  erschwert  nur  noch
unsittliche  Ausgaben,  z.  B.  durch  die  Zensur  unsittlicher  Schaustellungen,  mit  einem
unter  Umständen  bedenklich  weiten  Arbitrium  der  entscheidenden  Beamten,  und
erschwert  in  eklatanten  Fällen  auch  die  unhygienische  Konsumtion:  durch  seine
Wohnungsgesetzgebung  und  sonstige  Sorge  für  gute  Wohnungen,  durch  die  Regelung ­
  des  Alkoholschankwesens,  die  mitunter  bis  zur  Prohibition  geht *  2 ),  durch  die
Nahrungsmittelpolizei 3 )  und  durch  scharfe  Besteuerung  unhygienischer  Konsumtionsmittel. ­
  Nur  in  Ausnahmefällen  erstreckt  sich  die  obrigkeitliche  Fürsorge  heute
noch  auf  ihr  früheres  Lieblingsgebiet,  die  Kleidung  (Damenhüte  im  Theater,  Hutnadeln ­
  in  der  Straßenbahn);  ihr  Schwergewicht  ist  auch  nicht  annähernd  zu  vergleichen ­
  mit  dem  zwingenden  Einfluß,  den  die  Mode  übt;  höchstens  daß  den  Staatsdienern ­
  selbst  eine  Amtstracht  vorgeschrieben  wird.  Eine  Einschränkung  der  Produktion ­
  und  Konsumtion  zugleich  bezwecken  Maßnahmen,  die  im  Interesse  der
künftigen  Konsumtion  das  volkswirtschaftliche  Vermögen  an  Forsten,  Kohlenschätzen ­
  usw.  gegen  Raubbau  schützen  wollen.  Von  einschneidender  tatsächlicher ­
  Wirkung  auf  die  Konsumtion  sind  diejenigen  Steuern  und  Zölle  auf  Nahrungs- ­
  und  Genußmittel  wie  auf  Gebrauchsgüter,  die  ihrer  Absicht  nach  dem  fiskalischen ­
  oder  schutzzöllnerischen  Zwecke  dienen.  Auf  sie  kommt  der  nächste  Paragraph ­
  zurück.
Allein  die  obrigkeitliche  Einflußnahme  auf  die  Konsumtion  beschränkt  sich  nicht
auf  diese  verbietende  und  ablenkende  Funktion:  kaufe  diese  Ware  nicht!  oder:
kaufe  sie  nicht  vom  Auslande!  sondern  der  Staat  bevormundet  die  Wahlfreiheit  des
Konsumenten  auch  in  positiver  Richtung,  überall  wo  das  volkswirtschaftliche  Interesse ­
  eine  Produktion  auch  ohne  selbsttätige  Nachfrage  der  Konsumenten  erfordert; ­
  sei  es  durch  direktes  Gebot:  Schulzwang,  Impfzwang,  Versicherungszwang,
Alimentationszwang  usw.,  sei  es  durch  Subventionierung  nützlicher  Produktionszweige ­
  (wie  Seefischerei),  Pflege  der  Transportmittel 4 )  und  Gestaltung  ihrer  Tarife

J )  Zum  Teil  richteten  sich  die  Luxusordnungen  direkt  gegen  den  Auszeichnungstrieb,
indem  sie  gewisse  Arten  des  Kleidungsaufwands  als  Standestracht  einer  Minderheit  vorbehielten. ­

s )  Uebersicht  im  Reichsarbeitsblatt  1906,  S.  553f.
3 )  Beispiel:  Reichsgesetz,  betr.  die  Schlachtvieh-  und  Fleischbeschau,  1900.
4 )  Der  für  den  Konsumenten  wichtigste  Erfolg  der  modernen,  großenteils  staatlichen
Transportmittel,  die  Verhütung  örtlicher  Hungersnöte  infolge  von  Mißernten  (Rußland,  Indien), ­
  wurde  in  früheren  Generationen  mitunter  durch  staatliche  Getreidespeicher  oder  durch
die  den  Bäckern  vorgeschriebenen  Mehlvorräte  (in  Paris  bis  1863)  erstrebt.  Heute  wird  die
Errichtung  solcher  Speicher  für  den  Kriegsfall,  und  zwar  nicht  nur  für  den  militärischen  Bedarf, ­
  in  England  und  anderwärts  ventiliert.  In  Rußland  werden  die  Zuckerfabriken  vom  Staate
zum  Halten  eiserner  Zuckervorräte  für  den  Fall  steigender  Zuckerpreise  genötigt.
            
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