Full text: Die Konsumtion

164 I- Buch B III: K. Oldenberg, Wirtschaft, Bedarf u. Konsum. § 10 
mit kommunalen und einzelstaatlichen Verbrauchsabgaben. Die 
hauptsächlich in Süddeutschland und Sachsen verbreitet gewesenen kommunalen 
Nahrungsmittelsteuern sind seit 1910 von Reichs wegen verboten; es bleiben aber 
noch die staatlichen Fleischsteuern, hauptsächlich in Sachsen und Baden, die Ueber- 
schüsse der kommunalen Schlachthausgebühren und die staatlichen und kommunalen 
Getränkesteuern. 
Wenn in Staaten mit hohen Nahrungssteuern die Belastung des Existenzbedarfs 
eine stärkere ist, so bleibt es doch mißlich, diese internationale Belastungsdifferenz 
zu beziffern; gelingt es wirklich, die Nahrungsmittelpreise gleicher Qualitäten für 
zwei Länder zu vergleichen, so bleibt der Zweifel, ob die Preisdifferenz nicht andere 
Gründe hat, und ob nicht Unterschiede in den Konsumgewohnheiten die Rechnung 
umstoßen. 
Aufgabe der Steuerpolitik ist tunlichste Entlastung des Konsums 
von Existenzgütern, in erster Linie Beseitigung der steuertechnisch bequemen, aber 
unbilligen und in Deutschland noch dazu unverhältnismäßig hohen Salzsteuer. Lei 
der sprechen bei den landwirtschaftlichen Zöllen, die gleichfalls den Existenzbedarf 
treffen, noch vorläufig andere Gründe für die Beibehaltung, darunter vor allen das 
Interesse der künftigen Konsumtion und der Konsumtion im Kriegsfall, deren 
Gefährdung den Ausgang des Krieges entscheiden kann. Dagegen verdienen stärkere 
Steuerbelastung unhygiensiche Genußmittel, deren Steuerfähigkeit im Auslande 
schon jetzt viel mehr ausgenutzt wird, und, soweit es steuertechnisch angeht, Gegen 
stände der Rivalitätskonsumtion. Im letzteren Falle lenkt übrigens die Steuer den 
Konsum nicht notwendig ab, sondern kann ihn sogar anziehen. So heißt es von der 
Pudersteuer, die bis 1869 in England bestand, daß gerade der notorisch erhöhte Preis 
die Nachfrage demonstrationssüchtiger Konsumenten angeregt habe. Die Volks 
wirtschaft kann nur gewinnen, wenn solche Geldopfer, die nun einmal der sozialen 
Rivalität gebracht werden müssen, wenigstens dem Fiskus zu gute kommen, ohne 
die Volkswirtschaft mit zusätzlichen Produktionskosten zu belasten. In ähnlichem 
Sinne kann aber auch die Veranlagung namentlich der Klassen- und Ein 
kommensteuer volkswirtschaftlich sparsam in großem Maßstabe wirken, wenn sie 
der alten Regel folgt, neben den direkten Indizien der Einkommenshöhe auch das 
indirekte Symptom der offenkundigen Lebenshaltung heranzuziehen; eine mehr 
und mehr antiquierte Veranlagungsmethode, die aber doch seit Generationen dem 
Bewußtsein des Steuerzahlers sich so tief eingeprägt hat, daß sie die Steigerung der 
Lebenshaltung wesentlich gehemmt und die Spartätigkeit gestärkt haben wird. 
Umgekehrt muß jede Vermögens- und vollends Vermögenszuwachssteuer die Kon 
sumtion der wohlhabenden Schicht steigern, ihre Spartätigkeit hemmen; der Ent 
schluß zu jeder größeren Ausgabe wird durch die Hoffnung erleichtert, dem Fiskus 
ein Stück Zuwachssteuer zu entziehen, und die verminderte Spartätigkeit kann durch 
Steigerung des Zinsfußes und Druck auf den Kurs der Staatsanleihen den Fiskus 
schädigen.
	        
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