Full text : Die Konsumtion

164  I-  Buch  B  III:  K.  Oldenberg,  Wirtschaft,  Bedarf  u.  Konsum.  §  10
mit  kommunalen  und  einzelstaatlichen  Verbrauchsabgaben.  Die
hauptsächlich  in  Süddeutschland  und  Sachsen  verbreitet  gewesenen  kommunalen
Nahrungsmittelsteuern  sind  seit  1910  von  Reichs  wegen  verboten;  es  bleiben  aber
noch  die  staatlichen  Fleischsteuern,  hauptsächlich  in  Sachsen  und  Baden,  die  Ueberschüsse
  der  kommunalen  Schlachthausgebühren  und  die  staatlichen  und  kommunalen
Getränkesteuern.
Wenn  in  Staaten  mit  hohen  Nahrungssteuern  die  Belastung  des  Existenzbedarfs
eine  stärkere  ist,  so  bleibt  es  doch  mißlich,  diese  internationale  Belastungsdifferenz
zu  beziffern;  gelingt  es  wirklich,  die  Nahrungsmittelpreise  gleicher  Qualitäten  für
zwei  Länder  zu  vergleichen,  so  bleibt  der  Zweifel,  ob  die  Preisdifferenz  nicht  andere
Gründe  hat,  und  ob  nicht  Unterschiede  in  den  Konsumgewohnheiten  die  Rechnung
umstoßen.
Aufgabe  der  Steuerpolitik  ist  tunlichste  Entlastung  des  Konsums
von  Existenzgütern,  in  erster  Linie  Beseitigung  der  steuertechnisch  bequemen,  aber
unbilligen  und  in  Deutschland  noch  dazu  unverhältnismäßig  hohen  Salzsteuer.  Leider ­
  sprechen  bei  den  landwirtschaftlichen  Zöllen,  die  gleichfalls  den  Existenzbedarf
treffen,  noch  vorläufig  andere  Gründe  für  die  Beibehaltung,  darunter  vor  allen  das
Interesse  der  künftigen  Konsumtion  und  der  Konsumtion  im  Kriegsfall,  deren
Gefährdung  den  Ausgang  des  Krieges  entscheiden  kann.  Dagegen  verdienen  stärkere
Steuerbelastung  unhygiensiche  Genußmittel,  deren  Steuerfähigkeit  im  Auslande
schon  jetzt  viel  mehr  ausgenutzt  wird,  und,  soweit  es  steuertechnisch  angeht,  Gegenstände ­
  der  Rivalitätskonsumtion.  Im  letzteren  Falle  lenkt  übrigens  die  Steuer  den
Konsum  nicht  notwendig  ab,  sondern  kann  ihn  sogar  anziehen.  So  heißt  es  von  der
Pudersteuer,  die  bis  1869  in  England  bestand,  daß  gerade  der  notorisch  erhöhte  Preis
die  Nachfrage  demonstrationssüchtiger  Konsumenten  angeregt  habe.  Die  Volkswirtschaft ­
  kann  nur  gewinnen,  wenn  solche  Geldopfer,  die  nun  einmal  der  sozialen
Rivalität  gebracht  werden  müssen,  wenigstens  dem  Fiskus  zu  gute  kommen,  ohne
die  Volkswirtschaft  mit  zusätzlichen  Produktionskosten  zu  belasten.  In  ähnlichem
Sinne  kann  aber  auch  die  Veranlagung  namentlich  der  Klassen-  und  Einkommensteuer ­
  volkswirtschaftlich  sparsam  in  großem  Maßstabe  wirken,  wenn  sie
der  alten  Regel  folgt,  neben  den  direkten  Indizien  der  Einkommenshöhe  auch  das
indirekte  Symptom  der  offenkundigen  Lebenshaltung  heranzuziehen;  eine  mehr
und  mehr  antiquierte  Veranlagungsmethode,  die  aber  doch  seit  Generationen  dem
Bewußtsein  des  Steuerzahlers  sich  so  tief  eingeprägt  hat,  daß  sie  die  Steigerung  der
Lebenshaltung  wesentlich  gehemmt  und  die  Spartätigkeit  gestärkt  haben  wird.
Umgekehrt  muß  jede  Vermögens-  und  vollends  Vermögenszuwachssteuer  die  Konsumtion ­
  der  wohlhabenden  Schicht  steigern,  ihre  Spartätigkeit  hemmen;  der  Entschluß ­
  zu  jeder  größeren  Ausgabe  wird  durch  die  Hoffnung  erleichtert,  dem  Fiskus
ein  Stück  Zuwachssteuer  zu  entziehen,  und  die  verminderte  Spartätigkeit  kann  durch
Steigerung  des  Zinsfußes  und  Druck  auf  den  Kurs  der  Staatsanleihen  den  Fiskus
schädigen.
            
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