Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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daneben natürlich auch in gewissem Umfange die Selbstkosten 
des Zeitungsvertriebs gestiegen. Ob und in welchem Muße 
die Verkehrszuuahme die Differenz zwischen Noheinuahmeu 
und Ausgabe» korrigiert hat, soll im folgenden untersucht 
werden. 
a) Einnahmen: Von 4950000 M. Gesamteinnahmen 
ans dem Absatz der Zeitungen sZeitungsgebühr, Zeitungs 
bestellgeld, Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen) 
im Jahre 1897 1 ) waren nach den Angaben der Postverwaltung-) 
rund 4485 000 M. Zeitungsgebühren, d. h. rund 91°/». 
Unter Berücksichtigung dieses Verhältnisses ist anzunehmen^) 
daß im Jahre 1910 von 12107 000 M. Gesamteinnahmen 
aus dem Zeitungsverkehrff etwa 11017000 M. auf die 
Zeitungsgebühren entfielen. 
b) BerKehrszisfer: Von 983 000 000 Zeitungs 
nummern, die im Jahre 1897 durch die Post vertrieben 
worden sind,ff waren 937000000 Stück oder 95°/» gebühren 
pflichtige Nummern,°) d. h. solche, die nicht zu den Preß- 
erzeugnissen gehörten, deren Besorgung die Post ohne Erhebung 
150000 M. ergeben (Stcnogr. Ber. a. a. O. S. 2807 und S. 2924). 
Im ganzen erfuhr sonach die von der Post für nötig erachtete Soll- 
Mehreinnahme von 1 250000 M. eine Verminderung um (950 000 + 
410 000 + 150000 =) 1510000 M., d. h. der neue Tarif mußte 
260000 M. weniger einbringen als er bei der von der Post geplanten 
Durchführung des Gebührenprinzips ergeben sollte (Stenogr. Ber. 
a. a. O. S. 2924). 
Poststatistik 1897 S. 50. 
2) Vgl. S. 82 Anm. 3. 
s) Die Angaben der Postverwaltung über den Ertrag des Zeitungs 
geschäfts im Jahre 1897, die sich in der Begründung des Tarifentwurfs 
von 1899 vorfinden (Vgl. S. 82 Anm. 2 und S. 82 Anm. 3 und 
S. 83 Anm. 1), beruhen auf speziellen Feststellungen, wie sie seitdem 
nicht wieder veröffentlicht worden sind. Es erübrigt sonach für die 
Zwecke der Untersuchung nur, die allgemeinen Angaben der Poststatistik, 
die zuletzt für 1910 veröffentlicht worden ist, vergleichbar zu machen. 
ff Poststatistik 1910 S. 44. 
ff Poststatistik 1897 S. 24. 
ff Vgl. 83 Anm. 1.
	        
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