Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Es  waren  dies  Maßnahmen,  die  nur  unter  Aufwendung
bedeutender  Mittel  für  umfangreiche  Personalvermehrungen
durchgeführt  werden  konnten.^  Schließlich  ist  im  Jahre  1906
eine  Erhöhung  des  Wohnungsgeldzuschusses  aller  Unterbeamten
um  50%*)  und  durch  das  Besoldungsgesetz  vom  15.  Juli  1909»)
eine  Aufbesserung  der  Dienstbezüge  der  etatsmäßigen  Beamten
und  Unterbeamten  eingetreten.
ß)  Kosten  fite  Leistungen  neuer  Art.
Zu  den  Kosten,  die  der  Postzeitungsvertrieb  schon  immer
verursacht  hatte,  traten  nach  der  Reform  des  Zeitungstarifs
im  Jahre  1899  noch  Kosten  für  umfangreicher  gewordene  und
für  gänzlich  neue  Leistungen  hinzu,  wie  aus  nachstehendem
hervorgeht.  Der  gemischte  Zeitungstarif  ist  im  Vergleich  zu
dem  vorher  gültigen  Einkaufspreis-Tarif  kompliziert.  Die
Feststellung  der  Zeitungsgebühren  und  die  Abrechnung  der
Post  mit  den  Verlegern  macht  bis  auf  Hundertteile  von
Pfennigen  herabgehende  mühsame  Berechnungen^)  und  sorgfältige
Nachprüfungen  nötig.  Dadurch  ergeben  sich  für  die  Post  gegen
früher  umfangreiche  Mehrarbeiten  und  damit  erhöhte  Kostens)
Seit  Einführung  des  gemischten  Tarifs  muß  ferner  eine  genaue
Ermittelung  des  Jahresgewichts  aller  von  der  Post  vertriebenen
Zeitungen  usw.  nach  Kilogramm  und  Gramm  stattfinden.
Die  Verlagspostanstalten  haben  von  jeder  Zeitungsnummer
beim  Erscheinen  ein  vollständiges  Pflichtexemplar  zu  beschaffen
und  die  einzelnen  Nummern  des  Pflichtexemplars  nach  der
Nummernfolge  geordnet,  wenn  es  die  Uebersichtlichkeit  nötig
macht,  monat-  oder  vierteljahrweise  abgebunden,  so  lange  unter
Verschluß  aufzubewahren,  als  sie  für  die  Gewichtsfeststellung
nötig  sind.  Das  erfordert  umfangreiche  Arbeitsleistungen,
1)  Allein  infolge  dieser  Maßnahmen  mußte  das  Personal  von  1902
bis  1907  mit  einem  Mehraufwand  von  18  Millionen  M.  bei  den
Beamten  um  26%,  bei  den  Unterbeamten  um  20%  vermehrt  werden
(Stenogr.  Ber.  Bd.  235  S.  7315).
2)  Archiv  1912  S.  3.
R.  G.  Bl.  1909  S.  375  ff.
4 )  Schmidt  S.  76.
»)  Stenogr.  Ber.  Bd.  IV  1898/00  S.  2812  und  2807,
            
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