Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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dem  Zeitungsgebührentarif  entwickelt  hat?)  Für  seine  Gestaltung ­
  sind  ganz  andere  Momente  in  Betracht  gekommen?)
so  daß  er  sich  ebensowenig  wie  irgend  ein  anderer  der  Posttarife ­
  mit  dem  Zeitungsgebührentarif  vergleichen  läßt.
Schließlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  bei  den  Reichstagsberatungen ­
  über  den  Entwurf  zum  Zeitungsgebührentarif
der  Befürchtung  Ausdruck  gegeben  wurde,  die  Berücksichtigung
des  Gewichts  der  Zeitungen  in  dem  Tarif  könnte  zu  einer
Schädigung  der  deutschen  Papierindustrie  Anlaß  geben;  eS
fei  anzunehmen,  daß  die  Zeitungen  schlechteres  Papier  und
kleineren  Druck  verwenden  würden?)  Diese  Befürchtungen
haben  sich  nicht  erfüllt,  weil  Papier  besserer  Qualität  leichter
zu  verarbeiten  ist  und  weniger  wiegt  als  gewöhnliches?)
Außerdem  ist  ein  Ausgleich  für  die  Berechnung  der  Gewichtsgebühr ­
  dadurch  zustande  gekommen,  daß  die  Post  bei  Ermittelung ­
  dieser  Gebühr  so  viel  Kilogramm  vom  Gewicht

Die  Erhebung  von  Zeitungsbestellgeld  wurde  erst  1828  angeordnet; ­
  es  betrug  jährlich  für  jedes  Zeitungsexemplar  12  oder20Sgr.,
je  nachdem  die  Zeitung  wöchentlich  2  bis  3mal  oder  öfter  eintraf
(Poststatistik  1882  S.  76).
2 )  Nach  einer  am  Schlüsse  der  Reichstagsberatungen  über  die
Postgesetznovelle  von  1899  angenommenen  Resolution  sollte  das  Zeitungsbestellgeld ­
  möglichst  bald  neu  geregelt  und  dabei  auch  das  Zeitungsgewicht ­
  berücksichtigt  werden  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2876
und  Bd.  V  S.  3828).  Der  Staatssekretär  von  Podbielski  verwarf  die
Berücksichtigung  des  Gewichts,  weil  die  Schwankungen  des  Jahresgewichts ­
  von  Jahr  zu  Jahr  eine  Neuregelung  des  Bestellgelds  für  jede
Zeitung  nötig  machen  und  damit  zu  Belästigungen  der  Abonnenten
führe»  müßten.  So  wünschenswert  es  sei,  bei  der  Versendung  der
Zeitungen  das  Gewicht  in  Betracht  zu  ziehen,  so  könne  betreffs  der
Bestellgebühr  nur  die  Häufigkeit  des  Erscheinens  maßgebend  sein;  der
Tarif  arte  sonst  zu  einer  „Pfennigfuchserei"  aus  (a.  a.  O.  Bd.  IV
S.  2878),  er  würde  technisch  und  praktisch  nicht  zu  überwindende
Schwierigkeiten  bereiten  (a.  a.  O.  Bd-  V  S.  3829).  Dem  Verlangen
des  Reichstags  entsprechend  ist  im  Jahre  1901  ein  neuer  Zeitungsbestellgeldtarif ­
  eingeführt  worden  (Z.  BI.  f.  d.  D.  R.  1900  S.  435),
der  jedoch  nur  nach  der  Häufigkeit  des  Erscheinens  abgestuft  ist.
3)  Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  II  S.  1702  (Staatssekretär  von
Podbielski)  und  S.  1724  (Abg.  Graf  von  Bernst  orff);  a.  a.  O.  Bd.  IV
S.  2798  (Abg.  Horn).
4 )  Die  Befürchtungen  wurden  schon  bei  den  Reichstagsberatungen
zurückgewiesen.  Vgl.  Stenogr.  Ber.  1897/98  Bd.  II  S.  794  (Abg.
Müller-Sagau);  a.  a.  O.  1898/00  Bd.  II  S.  1717  (Abg.  Hasse)  und
Bd.  IV  S.  2798  (Direktor  ini  Reichspostamt  Kraetke).
            
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