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dem Zeitungsgebührentarif entwickelt hat?) Für seine Gestaltung
sind ganz andere Momente in Betracht gekommen?)
so daß er sich ebensowenig wie irgend ein anderer der Posttarife
mit dem Zeitungsgebührentarif vergleichen läßt.
Schließlich ist noch zu erwähnen, daß bei den Reichstagsberatungen
über den Entwurf zum Zeitungsgebührentarif
der Befürchtung Ausdruck gegeben wurde, die Berücksichtigung
des Gewichts der Zeitungen in dem Tarif könnte zu einer
Schädigung der deutschen Papierindustrie Anlaß geben; eS
fei anzunehmen, daß die Zeitungen schlechteres Papier und
kleineren Druck verwenden würden?) Diese Befürchtungen
haben sich nicht erfüllt, weil Papier besserer Qualität leichter
zu verarbeiten ist und weniger wiegt als gewöhnliches?)
Außerdem ist ein Ausgleich für die Berechnung der Gewichtsgebühr
dadurch zustande gekommen, daß die Post bei Ermittelung
dieser Gebühr so viel Kilogramm vom Gewicht
Die Erhebung von Zeitungsbestellgeld wurde erst 1828 angeordnet;
es betrug jährlich für jedes Zeitungsexemplar 12 oder20Sgr.,
je nachdem die Zeitung wöchentlich 2 bis 3mal oder öfter eintraf
(Poststatistik 1882 S. 76).
2 ) Nach einer am Schlüsse der Reichstagsberatungen über die
Postgesetznovelle von 1899 angenommenen Resolution sollte das Zeitungsbestellgeld
möglichst bald neu geregelt und dabei auch das Zeitungsgewicht
berücksichtigt werden (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2876
und Bd. V S. 3828). Der Staatssekretär von Podbielski verwarf die
Berücksichtigung des Gewichts, weil die Schwankungen des Jahresgewichts
von Jahr zu Jahr eine Neuregelung des Bestellgelds für jede
Zeitung nötig machen und damit zu Belästigungen der Abonnenten
führe» müßten. So wünschenswert es sei, bei der Versendung der
Zeitungen das Gewicht in Betracht zu ziehen, so könne betreffs der
Bestellgebühr nur die Häufigkeit des Erscheinens maßgebend sein; der
Tarif arte sonst zu einer „Pfennigfuchserei" aus (a. a. O. Bd. IV
S. 2878), er würde technisch und praktisch nicht zu überwindende
Schwierigkeiten bereiten (a. a. O. Bd- V S. 3829). Dem Verlangen
des Reichstags entsprechend ist im Jahre 1901 ein neuer Zeitungsbestellgeldtarif
eingeführt worden (Z. BI. f. d. D. R. 1900 S. 435),
der jedoch nur nach der Häufigkeit des Erscheinens abgestuft ist.
3) Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. II S. 1702 (Staatssekretär von
Podbielski) und S. 1724 (Abg. Graf von Bernst orff); a. a. O. Bd. IV
S. 2798 (Abg. Horn).
4 ) Die Befürchtungen wurden schon bei den Reichstagsberatungen
zurückgewiesen. Vgl. Stenogr. Ber. 1897/98 Bd. II S. 794 (Abg.
Müller-Sagau); a. a. O. 1898/00 Bd. II S. 1717 (Abg. Hasse) und
Bd. IV S. 2798 (Direktor ini Reichspostamt Kraetke).