Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Organisation usw. im einzelnen unmöglich erscheint. Ohne 
genaue Kenntnis aller der Umstände, unter denen er sich bei 
jeder der zahlreichen Postanstalten abwickelt, kann jene Beur 
teilung nicht erfolgen. Es ist Aufgabe der inneren Verwaltungs- 
Oekonomie und Technik, die Frage der zweckmäßigen Einrichtung 
usw. richtig zu lösen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der 
Postverwaltung als Arbeitgeber gewisse Leistungen in der 
Behandlung und Entlohnung des Personals sowie in der 
sozialpolitischen Fürsorge für dieses obliegen. Unbeschadet 
dieser Leistungen muß die Zuverlässigkeit und Sparsamkeit 
der Post als Gewähr dafür genommen werden, daß der 
Zeitungsvertrieb mit so geringen Kosten durchgeführt wird, 
als nur irgend möglich ist. 
Unrentabel macht den Postzeitnngsvertrieb, wie die Praxis 
ergeben hat, das bereits kurz erwähntes Ueberweisungsverfahren 
für Verlegerexemplare, bei dem der Post unter Benutzung 
von Listen beliebige Mengen von Zeitnngsexemplaren für 
Bezieher, die die Verleger selbst gewonnen haben, zur Beför 
derung überwiesen werden. Dieses Verfahren wickelt sich nur 
dann verhältnismäßig glatt, ohne besondere Nebenarbeiten 
und Kosten für die Post ab, wenn die Angaben in den Listen 
— Name, Wohnort usw. der Bezieher — den Tatsachen 
entsprechen und wenn die Bezieher wirklich „gewonnen", d. h. 
mit der Ueberweisung der Zeitungen faktisch einverstanden sind. 
Diese Voraussetzungen treffen jedoch häufig nicht zu. Es kommt 
oft vor, daß die Listen ungenaue und undeutliche Angaben 
enthalten, weil sie z. T. auf Grund veralteter Adreßbücher 
oder nicht laufend berichtigter Verzeichnisse und von vorüber 
gehend angenommenem, ungeübtem und uninteressiertem Personal 
ausgefertigt werden. Zahlreiche Ueberweisungen sind für die 
Post unausführbar, da die Annahme der von den Verlegern 
überwiesenen Zeitungen verweigert wird oder weil die angeblich 
„gewonnenen Bezieher" gestorben, verzogen oder nicht zu 
ermitteln sind. Das Vorkommen solcher Fälle nötigt die Post 
fortwährend zu Aufklärungen der Unrichtigkeiten und Irrtümer 
i) Vgl. S. 87 Ilnm. 2.
	        
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