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Organisation usw. im einzelnen unmöglich erscheint. Ohne
genaue Kenntnis aller der Umstände, unter denen er sich bei
jeder der zahlreichen Postanstalten abwickelt, kann jene Beur
teilung nicht erfolgen. Es ist Aufgabe der inneren Verwaltungs-
Oekonomie und Technik, die Frage der zweckmäßigen Einrichtung
usw. richtig zu lösen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der
Postverwaltung als Arbeitgeber gewisse Leistungen in der
Behandlung und Entlohnung des Personals sowie in der
sozialpolitischen Fürsorge für dieses obliegen. Unbeschadet
dieser Leistungen muß die Zuverlässigkeit und Sparsamkeit
der Post als Gewähr dafür genommen werden, daß der
Zeitungsvertrieb mit so geringen Kosten durchgeführt wird,
als nur irgend möglich ist.
Unrentabel macht den Postzeitnngsvertrieb, wie die Praxis
ergeben hat, das bereits kurz erwähntes Ueberweisungsverfahren
für Verlegerexemplare, bei dem der Post unter Benutzung
von Listen beliebige Mengen von Zeitnngsexemplaren für
Bezieher, die die Verleger selbst gewonnen haben, zur Beför
derung überwiesen werden. Dieses Verfahren wickelt sich nur
dann verhältnismäßig glatt, ohne besondere Nebenarbeiten
und Kosten für die Post ab, wenn die Angaben in den Listen
— Name, Wohnort usw. der Bezieher — den Tatsachen
entsprechen und wenn die Bezieher wirklich „gewonnen", d. h.
mit der Ueberweisung der Zeitungen faktisch einverstanden sind.
Diese Voraussetzungen treffen jedoch häufig nicht zu. Es kommt
oft vor, daß die Listen ungenaue und undeutliche Angaben
enthalten, weil sie z. T. auf Grund veralteter Adreßbücher
oder nicht laufend berichtigter Verzeichnisse und von vorüber
gehend angenommenem, ungeübtem und uninteressiertem Personal
ausgefertigt werden. Zahlreiche Ueberweisungen sind für die
Post unausführbar, da die Annahme der von den Verlegern
überwiesenen Zeitungen verweigert wird oder weil die angeblich
„gewonnenen Bezieher" gestorben, verzogen oder nicht zu
ermitteln sind. Das Vorkommen solcher Fälle nötigt die Post
fortwährend zu Aufklärungen der Unrichtigkeiten und Irrtümer
i) Vgl. S. 87 Ilnm. 2.