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in den Listen. Dies hat einen umfangreichen Schriftwechsel
zur Folge, der immer mehr zunimmt, je mehr das Ueber«
weisungsverfahren an Ausdehnung gewinnt. Die Post, die
für die Beförderung der überwiesenen Verlegerexemplare nur
dieselben Gebühren bezieht, wie für den Vertrieb der bei ihr
jelbst abonnierten Zeitungsexemplare, führt sonach lediglich
im Interesse der Verleger usw. kosteulos Nebenarbeiten aus,
die zum größten Teil durch Nachlässigkeiten der Verleger
bei der Ueberweisung der Zeitungen verschuldet werden. Es
ist klar, daß derartige Nebenarbeiten, die der sonstige Zeitungs
vertrieb nicht erfordert, nur unter besonderem Aufwand an
persönlichen und sächlichen Betriebsmitteln ausgeführt werden
können, so daß die Kosten des Zeitungsdienstes im ganzen
eine bedeutende Steigerung erfahren.
8 11. Mittel zur Beseitigung oder Einschränkung
des Defizits.
Da die finanzielle Wirkung des gemischten Zeitungs
gebührentarifs dem Grundsatz der vollen Kostendeckung nicht
gerecht wird, bleibt noch zu untersuchen, ob es Mittel zur
Beseitigung oder wenigstens zur Einschränkung des Defizits gibt.
Eine Beseitigung des Defizits könnte nur durch eine
Reform des Tarifs zustande kommen. Sie wäre möglich in
vollem Umfange — als Reform der organischen Gliederung
des Tarifs und der Tarifsätze — oder teilweise — als Reform
der tarifarischen Sätze unter Beibehaltung der Tarifform. —
Zu einer Aenderung in der Gestaltung des Tarifs liegt
nach dem Ergebnis der im vorstehenden angestellten Erörte
rungen keine Veranlassung vor. Die Gesichtspunkte, nach
denen der Tarif gegliedert ist, ermöglichen, wie ausgeführt
worden ist, einerseits eine gerechte Belastung aller Benutzer
des Postzeitungsdienstes, andererseits berücksichtigen sie die
Moinente, die hinsichtlich der Anpassung an die Selbstkosten
für die Zusammensetzung des Tarifs in Betracht kommen.
So erübrigte nur, die niedrig normierten Tarifsätze
mindestens bis zur Durchführung des Prinzips der vollen