Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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in  den  Listen.  Dies  hat  einen  umfangreichen  Schriftwechsel
zur  Folge,  der  immer  mehr  zunimmt,  je  mehr  das  Ueber«
weisungsverfahren  an  Ausdehnung  gewinnt.  Die  Post,  die
für  die  Beförderung  der  überwiesenen  Verlegerexemplare  nur
dieselben  Gebühren  bezieht,  wie  für  den  Vertrieb  der  bei  ihr
jelbst  abonnierten  Zeitungsexemplare,  führt  sonach  lediglich
im  Interesse  der  Verleger  usw.  kosteulos  Nebenarbeiten  aus,
die  zum  größten  Teil  durch  Nachlässigkeiten  der  Verleger
bei  der  Ueberweisung  der  Zeitungen  verschuldet  werden.  Es
ist  klar,  daß  derartige  Nebenarbeiten,  die  der  sonstige  Zeitungsvertrieb ­
  nicht  erfordert,  nur  unter  besonderem  Aufwand  an
persönlichen  und  sächlichen  Betriebsmitteln  ausgeführt  werden
können,  so  daß  die  Kosten  des  Zeitungsdienstes  im  ganzen
eine  bedeutende  Steigerung  erfahren.
8  11.  Mittel  zur  Beseitigung  oder  Einschränkung
des  Defizits.
Da  die  finanzielle  Wirkung  des  gemischten  Zeitungsgebührentarifs ­
  dem  Grundsatz  der  vollen  Kostendeckung  nicht
gerecht  wird,  bleibt  noch  zu  untersuchen,  ob  es  Mittel  zur
Beseitigung  oder  wenigstens  zur  Einschränkung  des  Defizits  gibt.
Eine  Beseitigung  des  Defizits  könnte  nur  durch  eine
Reform  des  Tarifs  zustande  kommen.  Sie  wäre  möglich  in
vollem  Umfange  —  als  Reform  der  organischen  Gliederung
des  Tarifs  und  der  Tarifsätze  —  oder  teilweise  —  als  Reform
der  tarifarischen  Sätze  unter  Beibehaltung  der  Tarifform.  —
Zu  einer  Aenderung  in  der  Gestaltung  des  Tarifs  liegt
nach  dem  Ergebnis  der  im  vorstehenden  angestellten  Erörterungen ­
  keine  Veranlassung  vor.  Die  Gesichtspunkte,  nach
denen  der  Tarif  gegliedert  ist,  ermöglichen,  wie  ausgeführt
worden  ist,  einerseits  eine  gerechte  Belastung  aller  Benutzer
des  Postzeitungsdienstes,  andererseits  berücksichtigen  sie  die
Moinente,  die  hinsichtlich  der  Anpassung  an  die  Selbstkosten
für  die  Zusammensetzung  des  Tarifs  in  Betracht  kommen.
So  erübrigte  nur,  die  niedrig  normierten  Tarifsätze
mindestens  bis  zur  Durchführung  des  Prinzips  der  vollen
            
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