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gedeihliche Entwickelung des nationalen Wirtschaftslebens.
In jeder Weise muß deshalb dazu beigetragen werden, die
Rcichsfinanzen zu mehren und zu festigen sowie die Ausgaben
zu mindern. Daraus kann aber noch nicht gefolgert werden,
daß ein Defizit beim Postzeitungsdienst unbedingt unstatthaft
wäre. Wenn sich bei einer so vielseitigen Verkehrsanstalt,
wie sie die Post ist, die Rentabilität eines einzelnen Dienst
zweiges ungünstig gestaltet, so ist das allein noch kein Anlaß
zu einerGebührenerhöhung für diesen unrentablen Spezialdienst^),
In Anbetracht des im Durchschnitt jährlich tatsächlich vor
handenen Gesamtüberschusses der Postverwaltung — auch
unter Berücksichtigung der unentgeltlichen und unterwertig
bezahlten Eisenbahn-Leistungen für Postzwecke — 2 ) ist der
*) „Der finanzielle Nutzen einer Vcrkehrsverbesserung beschränkt
sich nicht auf den unmittelbaren Dienstzweig, in welchem sie vorgenommen
werden soll, sondern er erstreckt sich auf den Gesamtorganismus des
Instituts und tritt oft an unvermuteten Stellen zutage" (Handwörterbuch
der Staatswissenschaftcn, 2. Anst. Jena 1901 Bd. VI S. 142 Art.
„Post" von Fischer). — Staatsanstalten müßten, wo Verkehrsbedürsnifse
hervortreten, diese befriedigen, auch wenn die Ausgaben in den Einnahmen
keine Deckung fänden (Stenogr. Ber. 1897/98 Bd. II S. 800 -
Abg. Gamp -).
2 ) „Die Tatsache, daß die deutschen Eisenbahnen für Zwecke des
Postdicnstes Leistungen auszuführen haben, die den Eisenbahnen des
Reichspostgebiets ganz erhebliche Betriebskosten in Höhe von rund 40
Millionen Mark verursachen, von denen die Post aber rund 26,5 Millionen
Mark nicht bezahlt, hat oft zu der Behauptung Anlaß gegeben, daß
die Post in ihren Etats sich hohe Ueberschüsse berechne, wäbrend sie in
Wirklichkeit vielleicht eine Znschußverwaltung sei. Namhafte Schriftsteller
haben diese Ansicht vertreten". (Poppe S. 133 f.).
Seit 1893 sind bisher in die Etats und Bctriebsberichte der
preußischen und hesstchen Staatsbahncn alljährlich Hinweise über den
Wert der unentgeltlichen und unterwertig bezahlten Eisenbahn-Leistungen
für Postzwecke aufgenommen worden (Bgl. z. B. Sammlg. d. Drucks,
des Pr. Hauses der Abg. 1911 Nr. 7 S. 392, 1912 Nr. 29 S. 10261.
Nach der „Denkschrift über das Verhältnis der preußischen Staats-
eisenbahnvcrwaltnng zur Reichspostverwaltung" (a. a. 0.1912 Nr. 104 8
S. 2095) betrugen rund in Millionen Mark:
im Rechnungsjahr:
die Selbstkosten der Eisenbahn
für Postzwccke:
die von der Post gezahlten
Vergütungen:
mithin der Unterschied
zugunsten der Rcichspost:
Die Ueberschüsse der Reichspost
beliefen sich dagegen auf:
1892
1895
1900
1905
1910
29.2
29.3
36.8
42.9
51.6
5.4
6.1
8.-
10.5
12.1
23.8
23.2
28.8
32.4
39.5
18. —
25.-
12.-
59.-
72.-'