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Entwickelung des literarischen Lebens hinderlich. Je mehr
der Zeitungsbezug zunahm, um so mehr machten sich die
Nachteile der ungleichmäßigen Behandlung fühlbar. Infolgedessen
sah sich der Staat schließlich zu Anfang des 19. Jahrhunderts
veranlaßt, Abhilfe zu schaffen. Er beseitigte den
privaten Zeitnngsvertrieb der Postmeister und übertrug die
Zeitungsbesorguug als amtliches Geschäft der Post.
c) Staatlicher Zeitungsvertrieb durch die Post.
Die Grundlage für die Umgestaltung der Zeitungsbesorgnng
aus einem Gewerbebetriebe der Postmeister in einen
Staatsbetrieb schuf das „Regulativ über die künftige Verwaltung
des Zeitungs-Wesens" vom 15. Dezember 18214)
Zunächst wurde nur den Berliner Postbeamten untersagt,
sich ferner nebenbei mit dem Zeitungsvertrieb zu befassen.
Dafür ging dieser auf das neu errichtete, dem General-Postamt
unmittelbar untergeordnete „Königliche Zeitungs-Comtoir"
über.ff Außerhalb Berlins durften sich die Postmeister
bis Ende 1824 noch privatim mit der Zeitungsbesorgung
befassen, nur hatten sie, sobald sie dabei einen
Bruttoertrag von mehr als 100 Talern jährlich erzielten,
eine degressive Progrcssivsteuerff an den Staat zu zahlcn.ff
Neujahr 1825 ging die Zeitungsbesorguug auch in der Provinz
von den Postmeistern auf die Post selbst über. Die technische
Ausführung erfolgte nach denselben Grundsätzen, die
zuletzt bei den Postnicistern üblich gewesen waren. Es lag
also der Post ob, die Bestellungen auf Zeitungen vom
Publikum entgegenzunehmen und das Bezugsgeld zu vereinnahmen,
dann die Zeitungen bei den Verlegern zu bestellen,
ff G. S. 1821. S. 215.
ff Dem Publikum wurde aber ausdrücklich gestaltet, Zeitungen
unmittelbar vom Verleger zu beziehen und sich unter Kreuzband mit
der Post übersenden zu lassen (8 1 des Regulativs von 1821, Archiv
1884 S. 292).
ff von Eheberg S. 174.
ff Archiv 1895 S. 304.