Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

nach dem Bezugsort zu befördern und den Beziehern auszu 
händigen sowie schließlich die Abrechnung mit den Verlegern 
zu besorge». Noch heute bildet dieser Zeitnngsdienst — der 
Postzeitnngsdebit^ — eine eigenartige Einrichtung der 
deutschen Post?) 
Der Weiterentwickelung des Postzeitungsverlriebs zu 
einer einheitlichen staatlichen Einrichtung stand in Deutsch 
land längere Zeit die Zersplilternng des Postwesens im Wege?) 
Es gab noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts nicht 
weniger als 17 deutsche Postverwaltungenck) Die verschie 
denen Gesetze, Verordnungen und Taxen, die ungleichen Münz-, 
Gewichts- und Maß-Systeme wirkten ans den Postverkehr 
hemmend. Zu seiner Förderung bedurften sie der Vereinheit- 
*) Debit = Vertrieb (debiler). — Ges. über d. Postwesen d. 
Deutsch. Reichs v. 28. Oktober 187t (R.G.Bl.1871 S. 347 ff.) §3: 
„Die Post besorgt... den gesamten Debit." 
2) Kommissionsbericht zum Posttaxges. v. 2. November 1867 
(Stenogr. Ber. 1867 Bd. II S. 166 f.): „Der Vertrieb der Zeitungen 
durch die Post im Wege des sogen. „Postdebits" ist eine Leistung der 
Post, welche über die unmittelbare Beförderung, die ihr als Transport 
anstalt obliegt, weit hinausgeht." — Ausländische Postverwaltuugeu 
befassen sich nicht in so weitgehender Weise wie die deutsche Post mit 
der Zeitungsbesorgung. Sie beschränken ihre Tätigkeit zum große» Teil 
lediglich ans die Entgegennahme vonZeitungsbestellungen, ans das Ab 
senden der einkassierten Bczngsgeldcr an die Verleger sowie auf die 
Beförderung der von den Verlegern unter persönlicher Adresse der Be 
zieher aufgelieferten Zeitungsexemplare. (Vgl. Sieblist. Die Aus 
führungen über das Zeitnngsivesen befinden sich bei denjenigen Ländern, 
die einen Zeitungsdienst unterhalten, jedesmal unter „Briefpost", 
z. B. hinsichtlich Oesterreichs S. 17 f., hinsichtlich der Schweiz S. 138 f. 
- Vgl. auch Meyer S. 276 ff.). „Die Einrichtung, daß man jede 
deutsche Zeitung bei der Post bestellen, bezahlen und durch dieselbe be 
ziehen kann, arbeitet mit wunderbarer Pünktlichkeit" (Sidney Whitman, 
Das Kaiser!. Deutschland, übers, v. Alexander, Berlin 1892, S. 206). 
3 ) Hüttner 1847, Hfk. VII S. 15 bezeichnet das ungleichmäßige 
Zeitungsdebitswesen in den einzelnen Staaten für ein größeres Hemm 
nis zur Entwickelung des Zeitungswesens als die scharfe Zensur. 
4) Oesterreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württem 
berg, Baden, Holstein-Lanenburg, Luxemburg, Braunschweig, Mecklen 
burg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Lübeck, Bremen. 
Hanibnrg, Thurn n. Taxis.
	        
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