Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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c) Das Entgelt beim staatlichen Zeitungsvertrieb 
durch die Post. 
Der Uebernahme des Post-Zeitnngsvertriebs durch den 
Staat ging eine allgemeine staatliche Festsetzung des Entgelts 
für die Leistungen der Post bei der Zeitungsbesorgung voraus. 
Sie erfolgte durch das schon erwähnte „Regulativ über die 
künftige Verwaltung des Zeitungs-Wesens" vom 15. De 
zember 1821. Dieses gestattete jedermann den unmittelbaren 
Bezug aller Zeitungen vom Verleger unter Benutzung der 
Postbeförderungs-Einrichtungen und normierte hierfür ver 
schiedene niedere Portosätze. Gleich hohe Sätze sollten, wenn 
der Zeitungsbezug mittelbar im Postdebitswege erfolgte, als 
„Provision" erhoben und zum Einkaufspreise der Zeitungen 
hinzugeschlagen werden Geringere Provisionen waren, wie 
das General-Postamt besonders anordnete, für einige ver 
breitetere Zeitungen ausnahmsweise gestattet; im übrigen 
mußte die Provision mindestens ein Drittel des Einkaufs 
preises der Zeitungen ausmachen?) 
Das Entgelt für die staatliche Zeitungsbesorgung hatte 
zur Staatskasse zu fließen. Für seine Bemessung durften 
rein privatwirtschaftliche Grundsätze, wie sie bisher die Post 
meister bei der Provisionsberechnung angewendet hatten, nicht 
mehr allein maßgebend sein. Der Postzeitungsdienst erstreckte 
sich gleichmäßig auf alle Landesteile, die gesamte Bevölkerung 
konnte ihn benutzen. Es mußten daher bei der Entgelts- 
Festsetzung auch volkswirtschastliche Interessen, wegen der Ver 
staatlichung außerdem finanzwirtschafiliche Gesichtspunkte be 
rücksichtigt werden, 
festgesetzt (Archiv 1884 S. 292). Schließlich regelte das Generalpostamt 
im Jahre 1822 die Verteilung der Provisionen unter die Provinzial- 
Postämter (Archiv 1884 S. 292). Jedes Verlags-Postamt hatte neben 
dem Rabatt ein Drittel, jedes Absatz-Postamt zwei Drittel der Provision 
zu erhalten. Für die Berliner Postbeamten fiel jeder Bezug einer 
Provision infolge Einrichtung des „Zeitnngs-Comptoirs" fort (Vgl. 
Regulativ v. 15. Dezember 1821, G. S. 1821 S. 215). 
h Poststatistik 1882 S. 7l, Archiv 1884. S. 294.
	        
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