Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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c)  10  Pf.  jährlich  für  jedes  Kilogramm  des  Jahresgewichts, ­

mindestens  jedoch  40  Pf.  jährlich  für  jede  Zeitung.
Bruchteile  eines  Kilogramms  sollten  als  ein  volles  Kilogramm ­
  gerechnet  werden.  Für  diejenigen  Verleger,  die  ihre
Zeitungen  selbst  verpackten,  war  eine  Vergütung  von  5  Pf.
für  je  100  verpackte  Zeitungsnummern  in  Aussicht  genommen.
Der  Tarifentwurf  wurde  im  Reichstag  fast  allgemein
bemängelt.  Er  gelangte  mit  der  gesamten  Gesetznovelle  an
eine  Kommission  von  28  Mitgliedern  und,  da  auch  in  dieser
keine  Einigung  zu  erzielen  war,  an  eine  Subkommission.
Bei  den  Kommissionsberatungen  wurden  an  der  Regierungsvorlage ­
  mehrere  Aenderungen  vorgenommen?)  Die  Position ­
  a)  erhielt  die  Fassung:  „3  Pf.  für  jeden  Monat  der
Bezugszeit";  zur  Position  es  kam  folgender  Wortlaut  hinzu:
„unter  Gewährung  eines  Freigewichts  von  je  1  Kilogramm
jährlich  für  so  viel  Ausgaben,  wie  der  Gebühr  zu  b)  unterliegen"; ­
  von  der  Gewährung  einer  Vergütung  an  die  Verleger ­
  für  das  Selbstverpacken  der  Zeitungen  sowie  von  einer
Mindestgebühr  wurde  abgesehen,  dafür  wurden  Bestimmungen
über  die  Berechnung  des  Jahresgewichts  der  Zeitungen  getroffen.
In  langwierigen  Verhandlungen  änderte  der  Reichstag
den  Kommissions-Gesetzentwurf  in  der  Weise,  daß  er  bei  Position ­
  a)  nur  2  Pf.  ansetzte^)  und  bei  den  Grundsätzen  für
die  Berechnung  des  Jahresgewichts  die  Bestimmung  über  die
Abrundung  der  Bruchteile  eines  Kilogramms  fallen  ließ?)
Der  Bundesrat  stimmte  dem  in  dieser  Weise  geänderten  Gesetzentwurf ­
  bei,  der  dann  am  20.  Dezember  1899  vom  Kaiser
vollzogen  wurde.  In  Kraft  getreten  ist  der  neue  Zeitungsgebührentarif ­
  mit  Beginn  des  Jahres  1901ff.  Die  Zeilungsgebühr
  beträgt  seitdem?)
h  Kommissionsbericht  in  den  Stenogr.  Ber.  1898/00  III.  Ant.
Bd.  Nr.  314  der  Drucks.  S.  2134.
2 )  Antrag  Dr.  Marcour  (Stenogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2796).
s)  Antrag  Dasbach  (a.  a.  O.  S.  2806).  -  Abstimmung  des
Reichstags  a.  a.  O.  S.  2819  u.  S-  2947.
4)  Art.  6  des  Ges.  v.  20.  Dezember  1899  (R.  G.  Bl.  1899  S.  715).
»)  Art.  1,  III  a.  ci.  O.
            
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