Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

82 
aus, beim die Zeitungen wurden schließlich von der Post 
dauernd unter den Selbstkosten vertrieben.^) 
Im Jahre 1897 betrugen die Selbstkosten des Post 
zeitungsvertriebs 6178362 M.,^) die Einnahmen an Zeitungs 
gebühren beliefen sich auf 4484797 M.?) so daß sich ein 
Wochen- 
Jahrespreis 
Durchschnitts- 
Name der Zeitung 
ausgaben 
in 
M. 
in Pf. 
1867 
1913 
1867 
1913 
1867 
1913 
Breslauer Zeitung . . . 
12 
18 
30 
30 
4,8 
3,2 
Danziger Zeitung . . . 
>2 
12 
20 
10,60 
3,2 
1,7 
Frankfurter Zeitung . . 
13 
19 
35 
36 
5,2 
3,6 
Hamburger Nachrichten . 
6 
12 
45 
36 
14,4 
5,7 
Kölnische Zeitung . . . 
7 
25 
34 
36 
9,3 
2,8 
Leipziger Zeitung . . . 
6 
6 
30,70 
12 
9,8 
3,8 
Rhein- und Ruhr-Zeitung 
12 
13 
18,40 
9.60 
2,9 
1,4 
Schlesische Zeitung . . . 
12 
18 
30 
24 
4,8 
2,6 
Schwäbischer Merkur . . 
6 
12 
20,70 
16,60 
6,6 
2,7 
Staatsbürger-Zeitung . . 
7 
6 
16 
13,20 
4,4 
4,2 
Vossische Zeitung . . . 
6 
13 
28 
30 
9,0 
4,4 
Weser-Zeitung .... 
12 
18 
31,30 
28 
5,0 
3,0 
1) Der Generalpostdirektor Stephan erklärte im Jahre 1871 bei 
der Beratung über den Entwurf zum Postgesetz im Reichstag, daß 1870 
durch die Post 200 Millionen Zeitungsnummern vertrieben und dafür 
nur 500000 Taler vereinnahmt worden seien, also durchschnittlich noch 
nicht l Pf. für eine Nummer. Hierfür sei die Beförderung nach allen 
Winkeln der Erde usw. erfolgt. Der Zuschuß, den der Zeitungsdebit 
erfordere, stelle Opfer dar, die für die nationale Presse geleistet würden 
(Stenogr. Ber. 1871 Bd. I S. 663 f.). 
Die Zahl der gebührenpflichtigen Zeitungsnummern stieg im 
Reichspostgebiet in dem Zeitraum von 1871 bis 1900 von 202^, Mil 
lionen auf 1150 Millionen, d. h. um 467°/ 0 ; die Zeitungsgebühren- 
Einnahme erhöhte sich in der gleichen Zeit von 1760326 M. auf 
5975 906 M., d. h. nur um 239,5°;' 0 . Während 1871 die durchschnitt 
liche Gebühr für eine ZeitungSnummer 0,87 Pf. betragen hatte, belief 
sie sich 1900 nur noch auf 0,52 Pf. (Begründung zur Neuordnung des 
Postzeitungsgebührentarifs in der Postgesetznovelle von 1899 in den 
Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 997 und Schmidt S. 69). 
Im Reichstag wurde die Besorgung der Zeitungen durch die Post 
unter den Selbstkosten gelegentlich bemängelt; es sei nicht zu billigen, 
daß dafür die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen und 
vielen Verlegern gewissermaßen „Liebesgaben" aus der Reichskasse 
gezahlt würden (Stenogr. Ber. 1895/97 Bd. VI S. 4338, 1897/98 
Bd. II S. 794). 
2) Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 1001 und III. Anl. 
Bd. S. 2127. 
3) a. a. O. II. Anl. Bd. S. 997.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.