Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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aus,  beim  die  Zeitungen  wurden  schließlich  von  der  Post
dauernd  unter  den  Selbstkosten  vertrieben.^)
Im  Jahre  1897  betrugen  die  Selbstkosten  des  Postzeitungsvertriebs ­
  6178362  M.,^)  die  Einnahmen  an  Zeitungsgebühren ­
  beliefen  sich  auf  4484797  M.?)  so  daß  sich  ein

Wochen-Jahrespreis



Durchschnitts-Name

  der  Zeitung

ausgaben

in

M.

in  Pf.

1867

1913

1867

1913

1867

1913

Breslauer  Zeitung  .  .  .

12

18

30

30

4,8

3,2

Danziger  Zeitung  .  .  .

>2

12

20

10,60

3,2

1,7

Frankfurter  Zeitung  .  .

13

19

35

36

5,2

3,6

Hamburger  Nachrichten  .

6

12

45

36

14,4

5,7

Kölnische  Zeitung  .  .  .

7

25

34

36

9,3

2,8

Leipziger  Zeitung  .  .  .

6

6

30,70

12

9,8

3,8

Rhein-  und  Ruhr-Zeitung

12

13

18,40

9.60

2,9

1,4

Schlesische  Zeitung  .  .  .

12

18

30

24

4,8

2,6

Schwäbischer  Merkur  .  .

6

12

20,70

16,60

6,6

2,7

Staatsbürger-Zeitung  .  .

7

6

16

13,20

4,4

4,2

Vossische  Zeitung  .  .  .

6

13

28

30

9,0

4,4

Weser-Zeitung  ....

12

18

31,30

28

5,0

3,0

1)  Der  Generalpostdirektor  Stephan  erklärte  im  Jahre  1871  bei
der  Beratung  über  den  Entwurf  zum  Postgesetz  im  Reichstag,  daß  1870
durch  die  Post  200  Millionen  Zeitungsnummern  vertrieben  und  dafür
nur  500000  Taler  vereinnahmt  worden  seien,  also  durchschnittlich  noch
nicht  l  Pf.  für  eine  Nummer.  Hierfür  sei  die  Beförderung  nach  allen
Winkeln  der  Erde  usw.  erfolgt.  Der  Zuschuß,  den  der  Zeitungsdebit
erfordere,  stelle  Opfer  dar,  die  für  die  nationale  Presse  geleistet  würden
(Stenogr.  Ber.  1871  Bd.  I  S.  663  f.).
Die  Zahl  der  gebührenpflichtigen  Zeitungsnummern  stieg  im
Reichspostgebiet  in  dem  Zeitraum  von  1871  bis  1900  von  202^,  Millionen ­
  auf  1150  Millionen,  d.  h.  um  467°/ 0 ;  die  Zeitungsgebühren-Einnahme
  erhöhte  sich  in  der  gleichen  Zeit  von  1760326  M.  auf
5975  906  M.,  d.  h.  nur  um  239,5°;' 0 .  Während  1871  die  durchschnittliche ­
  Gebühr  für  eine  ZeitungSnummer  0,87  Pf.  betragen  hatte,  belief
sie  sich  1900  nur  noch  auf  0,52  Pf.  (Begründung  zur  Neuordnung  des
Postzeitungsgebührentarifs  in  der  Postgesetznovelle  von  1899  in  den
Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  997  und  Schmidt  S.  69).
Im  Reichstag  wurde  die  Besorgung  der  Zeitungen  durch  die  Post
unter  den  Selbstkosten  gelegentlich  bemängelt;  es  sei  nicht  zu  billigen,
daß  dafür  die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  in  Anspruch  genommen  und
vielen  Verlegern  gewissermaßen  „Liebesgaben"  aus  der  Reichskasse
gezahlt  würden  (Stenogr.  Ber.  1895/97  Bd.  VI  S.  4338,  1897/98
Bd.  II  S.  794).
2)  Stenogr.  Ber.  1898/00  II.  Anl.  Bd.  S.  1001  und  III.  Anl.
Bd.  S.  2127.
3)  a.  a.  O.  II.  Anl.  Bd.  S.  997.
            
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