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Absehiußmethoden.
Nach den gleichen Grundsätzen werden Wechsel- und Buch-
forderungen behandelt, deren Eingang zweifelhaft geworden ist 1 );
die Abbuchung nach 1b geschieht auf ein Konto dubioso, Konto
zweifelhafter Schuldner (!), Konto dubioser Wechsel u. ä.
2. Wertsteigerungen von Vermögensbeständen, Konjunktur
gewinne, die noch nicht realisiert sind, Wertmehrungen „in sich“,
sollen zweckmäßig von realisierten Gewinnen getrennt und auf
einem Sonder-Konto verbucht werden (S. 102).
3. Mengenverluste (Schrott, a. a. 0. S. 297) können ver
schieden Berücksichtigung finden:
a) durch Abschätzen und unmittelbare Verrechnung des Geld
wertes der Verluste („Manko“)
a) mit Gewinn- und Verlust-Konto (Debet) und dem be
treffenden Aktiv-Konto (Waren-, Rohstoff-Konto-Kredit),
ß) oder durch Übertragung auf die Debetseite eines Sonder-
Kontos (z. B. Kassa - Manko - Konto, Waren-Manko-
Konto), das durch Gewinn- und Verlust-Konto ausge
glichen wird (Umweg).
b) Mittelbar durch Aufrechnung gegen den Gewinn oder Ein
rechnung in den Verlust (Mengenverrechnung). Der buch
mäßige Sollbestand sollte a kg sein zu b Mark für 100 kg
berechnet, gäbe W Mark als Wert dieses Bestandes. Der
tatsächliche, der Istbestand nach der Inventur ist a—d kg,
zu b Mark für 100 kg gibt als wirklichen Wert des Lager-
(a — d)b
bestandes ^ = W', wobei natürlich W' < W. Der
(d • b\
Verlust I 100 j vermindert (mittelbar) den Gewinn, er
höht (mittelbar) den Verlust auf dem betreffenden Konto,
d. h. er verschwindet als Verlustposten.
*
i) Gewöhnlich als zweifelhafte Forderungen bezeichnet, obgleich die
Forderung an sich rechtlich zweifellos besteht. Denn unbestrittene Forde
rungen sind damit gemeint.