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Einleitung.
stets handelt es sich um möglichst gewinnbringende Ausnutzung
des in der Unternehmung werbenden Kapitals — so sind damit
auch die Richtlinien des Verrechnungswesens gegeben: Jede Wirtschaftsführung
dieser Art hat mit der Feststellung des Vermögens
und des Kapitals der Unternehmung, d. h. mit dem Inventar
und der Inventarbilanz, zu beginnen. Der Erfolg kann durch
Aufzeichnung des für einen späteren Zeitpunkt vorhandenen
Kapitals in einem Schlußinventar und einer Schlußbilanz ermittelt
werden. Durch diese beiden Vermögensaufnahmen ist
die wirtschaftliche Lage einer Unternehmung für zwei weit auseinanderliegende
Zeitpunkte festgestellt und damit eine Vergleichungsgrundlage
1 ) von verhältnismäßiger Bedeutung gewonnen,
deren Wert aber erheblich herabgemindert wird durch zahlreiche
Fehlermöglichkeiten und Fehlerquellen. Überdies fehlt diesem
Augenblicksbild eine zuverlässige Analyse des Wirtschaftserfolges.
Die zahlenmäßige Beschreibung der wirtschaftlichen Lage
einer Unternehmung als Ganzes, als Einheit, für einen bestimmten
Zeitpunkt allein genügt weder in wirtschaftlicher noch in rechtlicher
Hinsicht. Wenn die Chronik die wirtschaftlichen Verhältnisse
vollständig und klar aufzeichnen soll, dann muß sie auch
das Ineinanderspielen der wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge
innerhalb jenes Zeitraumes bloßlegen, der durch Anfangsund
Schlußinventar begrenzt ist. Diese Forderung führt zu einer
ununterbrochenen Aufzeichnung aller Ereignisse — Geschäfts fälle
nennt sie die Buchhaltungslehre —, die einen bestimmenden Einfluß
auf die Zusammensetzung und den Geldwert des Kapitals,
des Vermögens und der Schulden haben. Die chronologische Aufzeichnung
dieser Ereignisse ist nicht Selbstzweck, sie stellt bloß
„den in Geld ausgedrückten Gang des Geschäfts“, „die ziffermäßigen
Tatsachen der Wertbezeichnung dar“ (v. Stein).
d) Untersucht man die wirtschaftlichen Handlungen des
Unternehmers und die Ereignisse näher, so findet man eine
größere oder kleinere Zahl ihrem Wesen und ihrer Wirkung nach
i) „Die kaufmännische B. will gewissermaßen nur die erste und letzte
Ordinate der Kurve, welche die Vermögensveränderungen im Laufe eines
Zeitraumes darstellt, miteinander vergleichen,“ Schnapper-Arndt, Zur
Theorie und Geschichte der Privatwirtschaftsstatistik. Sonderabdruck aus
dem Bulletin de Finstitut international de statistique; tome XIII, 2.