Die gewerblichen Zustände im i8. Jahrhundert.
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jungen Meister beim Beginne seines Geschäfts vielfach in
Schulden, aus denen er sich bei ungenügendem Verdienste nur
^^ngsam, oft wohl gar nicht herausarbeitete. Daher offenbart sich
den Handwerkern unverhüllt die Selbstsucht, die Jeden, dessen
Ansprüche auf den betreffenden Erwerb nicht in derselben Weise
die der Amtsmeister begründet erscheinen, fernzuhalten sich
*^^niüht und sogar zum Kriege der verschiedenen Ämter gegen
einander über streitige Arbeitsbefugnisse führt. Ein Beispiel mag
^iese Verhältnisse charakterisiren.
Es wurde schon erwähnt, dass die deutschen Leineweber sich
^765 von dem Amte der Weber, das auf diese Weise zu einem
^^^11 Undeutschen wurde, trennte. Fünf Meister gründeten ein neues
dessen Ordnung in einem Schrägen von 102 Artikeln bestand,
'^ährend für die gewiss auch nicht zahlreiche Gesellenschaft eine
^^oliß lind Schraagen, nach ivelchen sowohl die Äieistern gege^i
Geselleu als atich die Gesellest gegen die Meistern und gegen-
ander sich zu verhalten und zu richteti haben sollen^ von
^ Artikeln als ausreichend erachtet wurde. Schon zwei Jahre später
l^^cht das deutsche Amt — am 29. März iy6y — beim Rathe das
^such ein das „einheimische Weberamt“ aufzuheben, „weil solches
^^t viele Bauren annimmt, die nicht mal ihrer Schrägen gemäss
^^^rjjet noch viel weniger unsere, daher wir sie nicht anders als
^^chere erkennen können“. Die deutschen Meister klagen, wie
^hwer es ihnen falle sich zu ernähren und die bürgerlichen Lasten
^ ^cagen. Die Übersetzer, Fischer, Wracker und andere Undeutsche
^^chten ihnen grosse Konkurrenz und ernährten sich reichlich von
Handtierung. Der Adel verstärke diesen Wettbewerb, indem
Y von seinen Erbbauern angefertigte Waare nach Riga zum
^^kauf sende, sowie auch die Polen durch Import von Leinwand
^ Eonkurrenten aufträten. Beides wünschten sie untersagt und
^.^chten schliesslich, „wenn künftig durch obige nützliche Ver-
^^^rung unser Amt angewachsen und stärker iverden sollte , um
j, ^ Erlaubniss zur Eröffnung einer Leinwandbude nach, in der sie
Waare feilbieten könnten. Um diese dann eine gehörige
^;:'ksamkeit entfalten zu lassen, müsste die Einfuhr ausländischer
und Züchner-Arbeit ganz verboten werden.
Vielleicht lagen bei den anderen Ämtern die Zustände nicht
so schlimm oder that sich das Verlangen nach Ausschluss
Konkurrenz nicht so grell wie hier kund. Unter der gewerb-
Thätigkeit, die der Adel durch seine Erbbauern auf seinen