Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Lose  Blätter.

1Ö6

nähme  einzelner  Blätter  zu  verhindern.  Andere  Verfahren  suchen  den
Identitätsnachweis  der  Kontenblätter  zu  sichern.  Über  ihre  Brauchbarkeit
wird  erst  nach  Ablauf  einer  längeren  Benutzungsfrist  geurteilt  werden
können.
III.  Ob  es  möglich  ist,  bei  diesem  System  aus  dem  Nichtvorkommen
einer  Eintragung  zu  schließen,  daß  ein  bestimmtes  Geschäft  oder  eine  Zahlung
und  dergl.  nicht  vorgekommen  sei,  bzw.  ob  es  gegenüber  den  sonstigen  Vorteilen ­
  dieses  Systems  ins  Geivicht  fällt,  wenn  dieser  Beweis  mit  solchen  Büchern
nicht  geführt  werden  könnte?  Nach  den  Grundsätzen  der  Zivilprozeßordnung
unterliegen  Privaturkunden,  dazu  zählen  die  Handelsbücher,  die  keine
Unterschrift  tragen,  der  freien  Beweiswürdigkeit  des  Gerichts,  welches
nicht  verpflichtet,  aber  auch  nicht  gehindert  ist,  ihnen  vollen  Glauben
beizumessen.  Buchungen  aut  losen  Blättern  kommt  zweifellos  eine  geringere ­
  Beweiskraft  zu,  wie  den  vor  Ingebrauchnahme  gebundenen  Büchern;
doch  macht  es  der  Grundsatz  der  freien  richterlichen  Beweiswürdigung
möglich,  den  an  sich  immer  unvollkommenen  Büchcrbeweis  durch  andere
Beweismittel  zu  ergänzen,  beispielsweise  durch  Vorlegung  der  Briefe  oder
anderer  Urkunden,  der  Grundbücher  (Kassenbuch,  Memorial),  durch  die
Übereinstimmung  der  Eintragungen  der  Bücher  beider  Parteien  usf.
Die  Kartenbuchführung  bzw.  die  Anwendung,  auswechselbarer  Blätter-Konten
  bedeutet  zweifellos  einen  technischen  Fortschritt  und  für  viele
Betriebe  eine  durch  Arbeitsmenge  und  Arbeitsteilung  diktierte  praktische
Notwendigkeit.  Sie  erleichtert,  vereinfacht  und  erhöht  die  Übersichtlichkeit ­
  der  Verrechnung.  Diesen  Vorteilen  stehen  als  Nachteile  gegenüber:
geringere  Beweiskraft,  erhöhte  Gefahr  des  Verlustes,  des  Mißbrauchs  und
des  Umtausches  der  losen  Blätter,  der  Fälschung  und  Änderung  des  Inhaltes
der  Buchungen.
Die  Reichsgerichtsentscheidungen  und  der  Wortlaut  des  Gesetzes
lassen  Zweifel  berechtigt  erscheinen,  daß  eine  Kontenbuchhaltung  bzw.
Bücher  mit  auswechselbaren  Konten  den  gesetzlichen  Anforderungen
entsprechen.  Diese  Zweifel  erlangen  nur  in  zwei  Fällen  praktische  Bedeutung: ­
  bei  einem  Bücherbeweis  in  Rechtsstreitigkeiten  und  im  Falle
des  Konkurses  über  das  Vermögen  des  Buchführenden  oder  der  Zahlungseinstellung ­
  (§  240  Konkursordnung).
Eine  gegensätzliche  Auffassung  vertritt  Sofiaer,  Das  deutsche ­
  Buchführungsrecht,  Berlin  1911,  S.  20  ff.  Ich  pflichte
Wieske  (Organisationsgesetze  ,  Berlin  1914,  S.  120,150  fl.)
bei:  „Es  (das  gebundene  Buch)  war  berechtigt,  solange  es  in
sich  die  Eigenschaft  der  Registratur  in  sich  aufnahm  und  zugleich
Aktenstück  und  Rechnung  war.  Als  diese  Eigenschaften  durch
die  Arbeitsteilung  schwanden,  war  seine  Gebundenheit  keine  Notwendigkeit ­
  mehr.“
Der  bestimmende  Einfluß  der  kalkulatorischen  und  wirtsehaftsstatistischen
  Bedürfnisse  auf  die  formale  Buchftihrungs-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.