Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Buchhaltung und Recht. 
Die Klarlegung der Rechtsverhältnisse durch die B. macht 
es erforderlich, daß Schulden und Forderungen, die verschiedenen 
Rechtstiteln ihre Entstehung verdanken und den gleichen wirt 
schaftlichen Zweck verfolgen, auf getrennten Konten verrechnet 
werden. Z. B. sind eigene Wertpapiere und fremde, Inkasso 
wechsel und Rimessenwechsel, Bankguthaben auf Grund eines 
Kredits oder eines Depositum (Giro- und Scheck-Konto) und 
infolge eines Inkassoauftrages zu trennen. 
Die B. bringt die Rechtsverhältnisse nicht immer klar und 
richtig zum Ausdruck, obgleich es ex principio sehr erwünscht 
wäre. Es muß einer genaueren Untersuchung Vorbehalten 
bleiben, inwieweit Buchungen und Rechtsgrundsätze überein 
stimmen oder nicht x ). Hier nur einige Beispiele: 
Einem Kunden wurden Waren geliefert; die Buchung er 
folgt am Tage der Absendung. Der Empfänger bucht erst nach 
Übernahme der Ware; wo die Übergabe geschieht, ist für die B. 
nebensächlich. Eine Barsendung wird bei ihrem Eintreffen ver 
bucht, der Absender verrechnet sie am Tage der Absendung. 
Die Zeit der Verbuchung stimmt demnach nicht immer mit 
dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges überein. Durch eine 
Tratte des Verkäufers auf den Kunden erscheint buchmäßig 
die Kaufpreisforderung getilgt, obgleich dies erst am Tage der 
Einlösung des Akzepts der Fall ist. Geht die Tratte unbezahlt 
zurück, wird die Regreßforderung auf der linken Seite des Kon 
tos gebucht. 
Andere Beispiele führt Knappe an: 
a) Es werden Waren auf Abruf verkauft; die Konten 
buchung erfolgt erst an den Tagen der Teillieferungen (§ 930 
BGB.). 
b) Verkäufe von Maschinen unter Vorbehalt des Eigentums 
(§ 455 BGB.). Die Teilzahlungen können auf Vorbehaltsdobi- 
torenkonto gebucht werden. Dann: Vorbehaltsdebitoren an 
Waren. 
c) Distanzverkäufe Berlin-Hamburg, wenn das Eigentum 
in Berlin oder in Hamburg auf den Verkäufer übergeht (man 
J ) Vgl. Simon, Bilanzen S. 150 IT., 173C.; desgl. Betrachtungen über 
Bilanzen usw., Berlin 1903; Knappe, Bilanzen, S. 38 ff.; Rehm, Bilanzen 
S. 192t.; Passow, desgl. S.183, 199.
	        
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