Vorwort
werden; mehr noch durch die nach ihren inheren Voraussetzungen grund-
verschiedene Auswahl von miteinander in Vergleich zu setzenden Städten
bei Rietschel und bei mir; Dort wird das gemeinsame Band gesucht in einer
einheitlichen landesherrlichen Städtepolitik im 12. Jahrhundert; hier in den
starken Ausstrahlungen des im deutschen Mutterland mündig gewordenen
Bürgertums, der großen neuen Kulturmacht der Zeit.
Allerdings, gerade in ihrer Beurteilung ist seit Jahrzehnten ein Rückschlag
eingetreten. Er kam von der Seite der Nationalökonomie und der Wirt-
schaftsgeschichte. Wenn die ältere Forschung gerade den Kaufmann als den
eigentlichen Gestalter der neuen Kulturschicht angesehen hatte, so schien
eben dieser Kaufmann unter der kritischen Sonde der Forschung immer mehr
zu einer Unbedeutendheit zusammenzuschrumpfen. Karl Bücher schien für
Frankfurt zum ersten Male ein statistischer Nachweis gelungen, daß von
einemselbständigen Kaufmannstand oder gar Großhändlerstand dort während
des Mittelalters keine Rede sein könnte. Sombart und von Below haben in
gleichem Sinne geschrieben, aller Handel vor rund 1500 schien nach Umfang,
mehr aber noch nach Organisation und Wirtschaftsgesinnung seiner Träger
eine unwesentliche Vorstufe des neuzeitlichen Handels zu sein. Wo blieb da
der starke Träger einer neuen Zeit, das Rückgrat des mittelalterlichen
Bürgertums? Die allgemeingeschichtliche Wertung hat sich entsprechend
gewandelt: Man vergleiche das Hohelied des mittelalterlichen Bürgertums,
das 1854 Wilhelm Arnold sang‘), und die Darstellung des deutschen Städte-
wesens im Mittelalter bei Johannes Haller?) — und der ganze Abstand ist ge-
geben. Und doch, so möchte ich offen erklären, kommt das von Arnold ge-
zeichnete Bild der Wirklichkeit m. E. näher, als das Hallersche, das mir nur
dadurch verständlich wird, daß einzelne späte Degenerationserscheinungen
als für Städtewesen und Bürgertum allgemein verbindlich angesehen wurden.
Die Beiträge sind aus einer einheitlichen wissenschaftlichen Überzeugung
gearbeitet: nämlich, daß es für eine gedeihliche Entwicklung der Wirtschafts-
zeschichte notwendig ist, Zustandsgruppen und Entwicklungsreihen wirt-
schaftsgeschichtlichen Geschehens von wirklicher Bedeutung herauszu-
arbeiten. Nicht im Sinne einer isolierenden Spezialisierung! Im Gegenteil:
aus der Erkenntnis heraus, daß „wer Einzelnes einigermaßen erschöpfen
will, das Ganze kennen muß‘®). Was ist aber dies Ganze? Die gesamten
1) Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte, Band II, S. 119—142.
2?) Epochen der deutschen Geschichte, 1. Auflage, S. 121—130. — Wie die Jahreszahl
des Erscheinens des Arnoldschen Buches beweist (1854), ist diese m. E. berechtigte
Hochschätzung des mittelalterlichen deutschen Bürgertums nicht erst, wie Haller meint
(S. 123), das Produkt einer „liberalisierenden“ Geschichtsschreibung der siebziger Jahre
des vorigen Jahrhunderts.
3) Dieses Wort, das Böckh vor jetzt 110 Jahren niederschrieb, hat zur guten Stunde
E. Salin, Zu Methode und Aufgabe der Wirtschaftsgeschichte, Schmollers Jahrb., 45. Jhrg.,
Heft 2, S. 13, wieder hervorgeholt. Daß von hier unmittelbare Fäden hinüberführen zu