Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Einleitung.  11
das  hergebrachte  Kreditieren  und  Debitieren;  daraus  ergeben  sich
die  eingetretenen  Vermögensänderungen  (Denkschrift  S.  48).
Unabhängig  von  §  38  wird  im  §  39  HGB.  die  Aufstellung  von
Inventar  und  Bilanz  ungeordnet  und  erläutert.  Diese  Bilanz
gibt  allein  und  unabhängig  von  anderen  Büchern  eine  Übersicht  über
das  Verhältnis  des  Vermögens  und  der  Schulden  des  Kaufmanns.
Begrifflich  ist  eine  B.  ohne  Anfangs-  oder  Schlußinventar
möglich.  Manche  Kaufleute  führen  Bücher,  stellen  aber  jahrelang
keine  Schlußbilanz  auf.  Ein  Vermögensverwalter,  ein  guter
Hausvater,  Aufwandswirtschaften,  sie  alle  führen  Bücher  ohne
Inventar.  Ein  vermögensloser  junger  Mann  z.  B.  macht  sich  als
Makler,  als  Kommissionär  selbständig:  Gründungsinventar  und
-Bilanz  entfallen,  auch  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger
Buchführung,  wegen  Mangel  eines  Vermögens  und  der  Schulden;
aber  Bücher  muß  er  führen,  vielleicht  sogar  nach  doppelter  Methode ­
  eingerichtet.  Wer  in  größeren  Zeiträumen  eine  Aufnahme
des  Vermögens  bewirkt  und  sich  auf  diese  Aufzeichnung  beschränkt, ­
  hat  ein  Inventar,  vielleicht  auch  eine  Bilanz  aufgestellt, ­
  er  führt  Rechnung  über  sein  Vermögen,  kennt  aber  keine
Buchführung.
Die  Ausscheidung  des  Inventars  als  Bestandteil  der  B.  hat
grundsätzliche  Bedeutung:  Ist  die  Frage  der  Bewertung  des  Vermögens ­
  im  Inventar  eine  solche  der  B.  ?  Die  B.  selbst  bewertet
nicht,  sie  stellt  nur  die  Wirkungen  und  Werturteile  nach  der  einen
oder  anderen  Richtung  dar.  Grundsätze  ordnungsmäßiger  B.
hinsichtlich  der  Wertansätze  gibt  es  nicht.  Die  Werturteile  des
Unternehmers  entspringen  wirtschaftlichen  Erwägungen;  die
gesetzlichen  Bewertungsregeln  beschränken  den  Unternehmer  im
Interesse  seiner  Gläubiger.
Das  Inventar  hat  für  die  einzelnen  Buchführungssysteme
verschiedene  Bedeutung.  In  der  einfachen  B.  ist  es  die  allein
mögliche  Übersicht  über  Vermögen  und  Schulden;  im  System
der  doppelten  B.  läßt  sich  diese  Übersicht  zum  größten  leil
durch  die  B.  selbst  gewinnen.  Das  Inventar  dient  hier  zur  Vergleichung ­
  der  Ergebnisse  der  B.  und  zu  ihrer  Ergänzung  in  einzelnen ­
  Teilen  (Gottschalk,  a.  a.  O.  S.  194).
h)  Nach  ihren  wirtschaftlichen  Leistungen  sind  zu  unterscheiden ­
  (Berliner,  in  anderem  Sinne,  Zt.  f.  B.  1894):
            
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