Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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Nicht viel anders ist es bei den Hypothekenban 
ken und versi cherung sunternehmen. Auch dort 
sind die Kaufpreise und Ergebnisse der staatlichen 
Veranlagung im weite st en Umfange dienstbar ge 
macht. vorbildlich geschehen ist dies bei den Hypothekenbanken. 
Dabei nehme man nicht an, daß diese ganz „systemlos" beleihen, sie 
haben wohl alle nur einen Kreis bestimmter Orte, an welchen 
sie tätig sind und besitzen mithin auch entsprechend umfangreiches 
Material über jeden dieser Orte. Sie würden sich übrigens, zpenn 
sie Mängel in ihrem Material entdeckt hätten, längst dazu ent 
schlossen haben, gemeinsame statistische Bureaus für die Verar 
beitung der Kaufpreise und ähnlicher Daten einzurichten. 
Nach dieser Sachlage ist es, selbst, wenn einmal 
ganz davon ab gesehen wird, daß die k ata st er statisti 
schen Arbeiten rein schematischer Natur sind, uner 
findlich, wo die Fruchtbarkeit der Katasterkontrol 
leure für das Schätzungswesen liegen sollte. 
viel Beachtung hat der in der Einleitung mitgeteilte Vor 
schlag von hartmann gefunden, wonach gewissermaßen der Ka- 
taslerkontrolleur, ein Bausachverständiger, ein Vertreter der All 
gemeinheit (Bäckermeister z. B.) und ein Vertreter der Bank- 
welt das Taxamt bilden sollen. Der ruhende pol in der Er 
scheinungen Flucht würde unzweifelhaft, wenigstens wenn wir die 
Großstadt zum Ausgangspunkt nehmen, der erstere, der — aller 
dings auch oft zur Versetzung gelangende — Katasterkontrolleur 
sein. Alle übrigen Personen würden kommen und gehen. Der 
Bausachverständige sowohl, wie das Laienelement, lvas der Vertre 
ter der Allgemeinheit in diesem Ouartett eigentlich soll, ist 
uns unerfindlich. Lr könnte bestenfalls über die Mieten Auskunft 
geben. Sn allen Fällen wird die aber weit zutreffender der Bau 
sachverständige, wenn es wirklich einer ist, zu Leben vermögen. 
Der „Banks a ch verst ändi ge" als Vertreter der Interessen der 
Bankinstitute ist einfach undenkbar. Wir kennen Gemeinden mit 
20 bis 40 000 Einwohnern, in denen ein solcher Sachverständiger 
außer dem Sparkassenleiter nicht zu finden ist. Schließlich würde 
dieser Vertreter der Interessen der „Beleihungsinstitute" wahrschein 
lich aus seinem Herzen keine Mördergrube machen und die In 
teressen des Instituts, dem er nahe steht, besonders aufs Korn 
nehmen. Die ganze Einrichtung würde letzten Endes — 
abgesehen davon, daß sie allgemein gar nicht durch 
zuführen ist — nur eine Konzession an das „Beam 
tentum" sein. Tin Heer neuer Beamten wäre not 
wendig, um die aus den Katasterämtern zusammen 
drängenden Arbeiten zu erledigen, während ander 
seits eine Taxe trotz größter Dringlichkeit vielleicht 
nach mehreren Monaten noch nicht zu haben wäre, 
weil sie noch nicht den ganzen „Instanzenweg" ge 
gangen wäre. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob nun
	        
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