57 - '
Nicht viel anders ist es bei den Hypothekenban
ken und versi cherung sunternehmen. Auch dort
sind die Kaufpreise und Ergebnisse der staatlichen
Veranlagung im weite st en Umfange dienstbar ge
macht. vorbildlich geschehen ist dies bei den Hypothekenbanken.
Dabei nehme man nicht an, daß diese ganz „systemlos" beleihen, sie
haben wohl alle nur einen Kreis bestimmter Orte, an welchen
sie tätig sind und besitzen mithin auch entsprechend umfangreiches
Material über jeden dieser Orte. Sie würden sich übrigens, zpenn
sie Mängel in ihrem Material entdeckt hätten, längst dazu ent
schlossen haben, gemeinsame statistische Bureaus für die Verar
beitung der Kaufpreise und ähnlicher Daten einzurichten.
Nach dieser Sachlage ist es, selbst, wenn einmal
ganz davon ab gesehen wird, daß die k ata st er statisti
schen Arbeiten rein schematischer Natur sind, uner
findlich, wo die Fruchtbarkeit der Katasterkontrol
leure für das Schätzungswesen liegen sollte.
viel Beachtung hat der in der Einleitung mitgeteilte Vor
schlag von hartmann gefunden, wonach gewissermaßen der Ka-
taslerkontrolleur, ein Bausachverständiger, ein Vertreter der All
gemeinheit (Bäckermeister z. B.) und ein Vertreter der Bank-
welt das Taxamt bilden sollen. Der ruhende pol in der Er
scheinungen Flucht würde unzweifelhaft, wenigstens wenn wir die
Großstadt zum Ausgangspunkt nehmen, der erstere, der — aller
dings auch oft zur Versetzung gelangende — Katasterkontrolleur
sein. Alle übrigen Personen würden kommen und gehen. Der
Bausachverständige sowohl, wie das Laienelement, lvas der Vertre
ter der Allgemeinheit in diesem Ouartett eigentlich soll, ist
uns unerfindlich. Lr könnte bestenfalls über die Mieten Auskunft
geben. Sn allen Fällen wird die aber weit zutreffender der Bau
sachverständige, wenn es wirklich einer ist, zu Leben vermögen.
Der „Banks a ch verst ändi ge" als Vertreter der Interessen der
Bankinstitute ist einfach undenkbar. Wir kennen Gemeinden mit
20 bis 40 000 Einwohnern, in denen ein solcher Sachverständiger
außer dem Sparkassenleiter nicht zu finden ist. Schließlich würde
dieser Vertreter der Interessen der „Beleihungsinstitute" wahrschein
lich aus seinem Herzen keine Mördergrube machen und die In
teressen des Instituts, dem er nahe steht, besonders aufs Korn
nehmen. Die ganze Einrichtung würde letzten Endes —
abgesehen davon, daß sie allgemein gar nicht durch
zuführen ist — nur eine Konzession an das „Beam
tentum" sein. Tin Heer neuer Beamten wäre not
wendig, um die aus den Katasterämtern zusammen
drängenden Arbeiten zu erledigen, während ander
seits eine Taxe trotz größter Dringlichkeit vielleicht
nach mehreren Monaten noch nicht zu haben wäre,
weil sie noch nicht den ganzen „Instanzenweg" ge
gangen wäre. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob nun