Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Kautionen.

b)  Fremde  Kautionen:
1.  Nach  Empfang  des  Depositum:  Kassen-Konto  an  Kautions-Konto, ­
  Rückbuchung  bei  Rückgabe  an  den  Deponenten
sowie  im  Falle  der  Unterschlagung  von  Bargeld  bis  zur  Höhe
der  Kaution;  der  etwa  überschießende  Rest  wird  mit  Gewinnund
  Verlust-,  einem  Reservefonds-Konto  oder  dem  Konto  des
Kautionsstellers  verrechnet.  Unterschlagungen  von  Waren,
Wertpapieren  u.  a.  erfordern  einen  Übertrag  vom  Kautions-  auf
das  Haben  (Kredit)  des  Waren-,  Effekten-Kontos.
2.  u.  4.  Die  Wertpapiere  (und  Wechsel)  sind  nicht  Eigentum
des  Empfängers  und  bleiben,  wie  jedes  andere  Effekten-Depot
eines  Bankkunden,  ungebucht.  Überflüssig  ist  die  Verrechnung
auf  Kautions-Konto  und  Kautionskreditoren-(Effekten-)Konto
mit  dem  Kautionsbetrag.  In  der  Jahresbilanz  können  sie  wegbleiben; ­
  oder  man  stellt  den  Betrag  der  Sicherstellung  vor  (unwirksam) ­
  oder  (wirksam)  in  die  Geldspalte,  als  Sonderposten
getrennt  oder  vermengt  (unrichtig)  mit  anderen  Beständen  ein.

Aktiva  Jahresbilanz.  Passiva
a)  Eigene  Kautionen:  *

1.  Kautionsdebitoren  7  000
‘1.  [KautionsefTekten  10  000]
( Eigene  Effekten;
a)  im  eigenen  Besitz
b)  als  Kaution  hinterlegt
4.  a)  Kautionsdebitoren...  8  000
ß)  „  ....16  000

2.  [Kautions-Kto  10  000  j

4.  a)  Kautionsakzepten-Kto.  8  000
(Avalakzepten-Kto.)
ß)  Bank-,  Aval.-Kto  ..  16  000
(Avalkreditoren-Kto.)

b)  Fremde  Kautionen:

2.  [Kautions-Kto.,  ohne  Angabe  der
Art  der  Sicherstellung
oder  Kautionseffekten-Kto.
Kautionswechsel-Kto.]

1.  Kautionskreditoren-Kto.  ..  6  000
[oder  Kautions-Konto]
2.  [Kautions-(Kreditoren-)Kto.]

5.  Fall:  Bürgschafisschulden  im  Sinne  der  §§  765  f.  BGB.
a)  Übernahme  einer  Bürgschaft;  b)  Erlöschen  der  Bürgschaft
durch  Erfüllung  des  Hauptschuldners;  c)  Inanspruchnahme  aus
der  Bürgschaft  wegen  Unvermögens  des  Hauptschuldners.
            
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