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Kautionen.
b) Fremde Kautionen:
1. Nach Empfang des Depositum: Kassen-Konto an Kautions-Konto,
Rückbuchung bei Rückgabe an den Deponenten
sowie im Falle der Unterschlagung von Bargeld bis zur Höhe
der Kaution; der etwa überschießende Rest wird mit Gewinnund
Verlust-, einem Reservefonds-Konto oder dem Konto des
Kautionsstellers verrechnet. Unterschlagungen von Waren,
Wertpapieren u. a. erfordern einen Übertrag vom Kautions- auf
das Haben (Kredit) des Waren-, Effekten-Kontos.
2. u. 4. Die Wertpapiere (und Wechsel) sind nicht Eigentum
des Empfängers und bleiben, wie jedes andere Effekten-Depot
eines Bankkunden, ungebucht. Überflüssig ist die Verrechnung
auf Kautions-Konto und Kautionskreditoren-(Effekten-)Konto
mit dem Kautionsbetrag. In der Jahresbilanz können sie wegbleiben;
oder man stellt den Betrag der Sicherstellung vor (unwirksam)
oder (wirksam) in die Geldspalte, als Sonderposten
getrennt oder vermengt (unrichtig) mit anderen Beständen ein.
Aktiva Jahresbilanz. Passiva
a) Eigene Kautionen: *
1. Kautionsdebitoren 7 000
‘1. [KautionsefTekten 10 000]
( Eigene Effekten;
a) im eigenen Besitz
b) als Kaution hinterlegt
4. a) Kautionsdebitoren... 8 000
ß) „ ....16 000
2. [Kautions-Kto 10 000 j
4. a) Kautionsakzepten-Kto. 8 000
(Avalakzepten-Kto.)
ß) Bank-, Aval.-Kto .. 16 000
(Avalkreditoren-Kto.)
b) Fremde Kautionen:
2. [Kautions-Kto., ohne Angabe der
Art der Sicherstellung
oder Kautionseffekten-Kto.
Kautionswechsel-Kto.]
1. Kautionskreditoren-Kto. .. 6 000
[oder Kautions-Konto]
2. [Kautions-(Kreditoren-)Kto.]
5. Fall: Bürgschafisschulden im Sinne der §§ 765 f. BGB.
a) Übernahme einer Bürgschaft; b) Erlöschen der Bürgschaft
durch Erfüllung des Hauptschuldners; c) Inanspruchnahme aus
der Bürgschaft wegen Unvermögens des Hauptschuldners.