Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Buchungstext.

gestellten  zu  Lasten  des  Handlungsunkosten-Kontos  und  zugunsten ­
  der  Personen-Konten  verbucht:  ein  nach  deutscher
Rechtsauffassung  unzulässiges  Verfahren.
Hingegen  müssen  fällige,  aber  noch  nicht  bewirkte  (rückständige) ­
  Leistungen,  wie  oben  angedeutet,  verrechnet  werden,
also  Schulden,  die  mit  ihrer  Fälligkeit  und  Nichterfüllung  entstehen. ­
  Z.  B.  die  am  1.  Oktober  fälligen  Pfandbrief  zinsen  müssen
als  Schuld  an  diesem  Tage  verbucht  werden;  ihre  Tilgung  wird
zweckmäßig  auf  einem  Sonder-Konto  dargestellt.

Konto  der  am  1.10.  fälligen  4%  Pfandbriefzinsen.

1,  An  Konto  einzulösender  Pfandbriefzinsen ­
  480  000

3.  Gewinn-  und  Verl.-Kto.  480  006

Konto  einzulösender  Pfandbrief  zinsen.

Einlösung

Vormerkung

2.  Einlösung  zugunsten  des  Kassen  -
Kontos,  Bank-Kontos  ...  463  000
4.  Schlußbilanz:  noch  nicht
eingelöste  (rückständige)
Zinsen  17  000

1.  Konto  der  4%  Pf.-Zinsen  480  000

Ähnlich  sind  rückständige  Hypothekenzinsen,  der  Jahres
anteil  an  später  fällig  werdenden  Pfandbrief-  und  Hypothekeuzinsen
  zu  verrechnen  (vgl.  II.  Band:  Erfolgsregulierungspos'en),
Vermögens-  und  Ertragsbilanz  wären  unvollständig,  wenn  Verbindlichkeiten ­
  und  Forderungen  aus  solchen  rückständigen
Leistungen  nicht  auch  kontenmäßig  zur  Verrechnung  gelangen  J ),
III.  In  den  bisherigen  Darlegungen  wurde  mehrfach  auf  die
Bedeutung  einer  genauen  Buchungsbeschreibung  (Text)  in  den
Grundbüchern  hingewiesen.  Durchaus  verschiedene,  d.  h.  rechtlieh
  und  wirtschaftlich  diflerente  Geschäftsfälle  unterliegen  dem
gleichen  Buchungssatz.  Einige  Beispiele  (vgl.  auch  S.  215):
a)  Konto-Korrent  an  Kapital.  Dieser  Posten  läßt  folgende  Aus
legungen  zu:  In  der  Bilanz  bzw.  im  Inventar  des  Vorjahres
wurde  ein  Debitor  vergessen;  der  vorjährige  Erfolg  und  das
Anfangskapital  des  laufenden  Jahres  sind  falsch  und  werden
nachträglich  berichtigt.  Oder  es  wurden  Geschäftsschulden  aus
dem  Privatvermögen  des  Unternehmers  beglichen.  Oder  ein

*)  Über  andere  Fälle  vgl.  Effektenhandel,  II.  Teil  dieses  Buches.
            
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