Full text: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

22. Abschnitt. 
Der Zahlungsverkehr. 
Unter Zahlung versteht man die Erfüllung einer Geldschuld 
durch Leistung des Schuldners in Reichswährung oder in aus 
ländischer Währung, wenn sie ausdrücklich bedungen ist (§ 244 
BGB.). Das Schuldverhältnis erlischt durch die Zahlung (§ 362 
BGB.). 
Geld im Sinne des BGB. ist Slaatsgeld, d. h. jener Gegenstand, 
dem durch die Anerkennung des Staates die Kraft beigelegt ist, 
als allgemeines Zahlungsmittel für alle Verbindlichkeiten ge 
braucht zu werden. 
Der Wirtschaftsverkehr bedient sich des Staatsgeldes und 
verschiedener Ersatzmittel, des Verkehrsgeldes. Wir können 
folgende Arten der Zahlungsgeschäfte unterscheiden 1 ): 
I. Bargeldzahlung durch Hingabe und Annahme von Metall- 
und Papiergeld (mit Zwangskurs). Sie kann sein: 
a) eine unmittelbare Zahlung des Schuldners an den Gläu 
biger (§ 362 BGB.). 
b) eine mittelbare Zahlung durch Vermittlung eines Dritten. 
Dieser Vermittler kann Zahlungslcister und Zahlungsempfänger 
sein. Danach sind zu unterscheiden: 
a) Die Zahlungsanweisung, d, i. ein Auftrag an den Zahlungs 
leister (Zahlungsleistung für fremde Rechnung): Bank-, 
Post- und sonstige kaufmännische Geldanweisungen, Geld 
scheck, briefliche oder telegraphische Auszahlung, Kredit 
brief; die kaufmännische Tratte, der bestimmt domizilierte 
Wechsel. 
J ) Ausführlicher Leitner, Das Bankgeschäft und seine Technik. 
4. Auf!., Frankfurt a. M. 1920, S. 145—243. Schmidt, Der Zahlungsver 
kehr, 1.2. Auf!., Leipzig 1920.
	        
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